Der bevorstehende 31. Oktober konfrontiert die Versicherungswirtschaft alljährlich mit einer spezifischen Risikoakkumulation. Die traditionellen Halloween-Aktivitäten führen regelmäßig zu mehr Schäden. In der Regulierungspraxis in diesem Fall im Fokus: Die Schnittstelle zwischen Deliktsunfähigkeit und Aufsichtspflichtverletzung.

Regulierungspraxis nach Altersgruppen 

Die Schadenszenarien reichen dabei von Bagatellschäden bis hin zu potenziell strafrechtlich relevanten Sachbeschädigungen. „Die versicherungstechnische Bewertung orientiert sich primär am Alter des Schädigers“, erläutert Bianca Köse, Leiterin der Fachabteilung Haftpflicht bei der Versicherungskammer. Für die Regulierungspraxis ergibt sich hieraus eine zweistufige Prüfungsstruktur.

 

Bei Kindern unter sieben Jahren greift die gesetzliche Deliktsunfähigkeit. Die Leistungspflicht der Versicherung knüpft in diesen Fällen traditionell an eine Verletzung der elterlichen Aufsichtspflicht an, wobei der Umfang der Aufsichtspflicht einer altersabhängigen Staffelung unterliegt.

Im Segment der Sieben- bis 18-Jährigen erfolgt hingegen eine Einzelfallprüfung der Einsichtsfähigkeit, wobei die Rechtsprechung tendenziell von einer grundsätzlichen Deliktsfähigkeit ab dem siebten Lebensjahr ausgeht.

Moderne Deckungskonzepte im Fokus 

Moderne Deckungskonzepte der Privathaftpflichtversicherung haben ihr Leistungsspektrum an diese spezifischen Anforderungen adaptiert. Sie bieten nicht nur Schutz bei klassischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sondern inkludieren zunehmend auch Schäden durch deliktsunfähige Kinder – selbst wenn die elterliche Aufsichtspflicht nachweislich erfüllt wurde. Leistungsgrenzen ergeben sich primär, wenn vorsätzlich Schäden verursacht werden.

Für die präventive Risikominimierung empfiehlt die Expertin eine klare Kommunikation der Grenzen zwischen akzeptablen Scherzen und Sachbeschädigung. Diese elterliche Aufklärungspflicht ersetzt jedoch nicht die grundsätzliche Aufsichtspflicht, sondern ergänzt diese im Sinne einer ganzheitlichen Risikominderungsstrategie.