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OLG-Urteil Halter gefährlicher Hunde haften voll bei Hundebiss

Rottweiler
Ein junger Rottweiler: Wer einen gefährlichen Hund im Sinne der Hundeverordnung hält, ist dafür verantwortlich, dass von ihm keine Gefahr für Menschen und andere Tiere ausgeht. | Foto: Pexels

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