Der Target-Saldo der Bundesbank steigt schon zehn Jahre lang und liegt nun ungefähr bei einer Billion Euro. Zyklisch hat sich der Wert von circa 70 Milliarden Euro Ende 2007 auf den Wert von 976 Milliarden Euro Ende Juni 2018 hinbewegt.
Davon unabhängig haben bei der Verhandlung vor dem EuGH verschiedene Prozessvertreter klargemacht, dass in Wahrheit schon bei geringeren Abschreibungsverlusten damit zu rechnen ist, dass es zu einer Gemeinschaftshaftung kommt. So wurde einhellig die Meinung vertreten, dass der EZB-Rat im Falle eines Staatskonkurses nach § 32.4 seiner Satzung die Vergemeinschaftung der Verluste der nationalen Notenbank dieses Staates beschließen und insofern also die Vereinbarung, die Präsident Weidmann heraushandeln konnte, wieder aufheben würde. Vor dem EuGH hat dies sogar der Prozessvertreter der EU, der ansonsten stets bemüht war, im Sinne der EZB-Position die Verlustrisiken der anderen Notenbanken kleinzureden, explizit eingeräumt.
Was geschieht beim Euro-Austritt?
Die zuletzt genannten Fälle implizieren Verluste auf die Target-Forderungen des Eurosystems gegenüber überschuldeten nationalen Notenbanken, an denen die Bundesbank nicht nach Maßgabe ihrer eigenen Target-Forderungen, sondern nach Maßgabe ihres Kapitalanteils am Eurosystem beteiligt ist. Solche anteiligen Verlustrisiken ergeben sich möglicherweise auch, wenn einzelne Länder das Eurosystem verlassen sollten.
Der Präsident der EZB, Mario Draghi, hat zwar in einem Brief an Cinque-Stelle-Abgeordnete des Europaparlaments betont, dass sich die Banca d'Italia durch einen Austritt aus dem Euro nicht der Rückzahlung entziehen könne, sondern ihre Target-Schuld vollständig begleichen müsse. Was er freilich nicht gesagt hat, ist, dass die Banca d'Italia das vermutlich gar nicht könnte, weil sie in diesem Fall wohl in Konkurs ginge, da ihre Forderungen gegen private und öffentliche Schuldner auf abgewertete Lira lauten würden, während ihre riesigen Target-Schulden von bald einer halben Billion Euro nicht abgewertet würden.
Das könnte einer der Gründe dafür sein, dass die neue italienische Regierung der beiden extremen Parteien Cinque Stelle und Lega einen Konfrontationskurs mit der EU angekündigt haben, der jene Kapitalflucht auslöste, die sich in dem enorm starken Anstieg des italienischen Target-Saldos im zweiten Quartal 2018 niederschlug. Je mehr privates Kapital aus Italien in deutsche Vermögensanlagen flieht und je mehr dadurch die Target-Salden steigen, desto größer ist der Vermögensgewinn durch den Konkurs der italienischen Zentralbank, den Italien für sich im Falle eines Austritts verbuchen kann. Denn mit der privaten Kapitalflucht wird die Bundesbank zur Kreditierung der neuen Anlagen und zur Umschuldung alter Kredite gezwungen, was bedeutet, dass die Bundesbank und damit der deutsche Staat im gleichen Umfang Kapital nach Italien schickt. Doch während das in Deutschland liegende Fluchtkapital Anlagen sucht, die es im Falle des Falles vor einem Währungsschnitt schützen, hat die Bundesbank bloße Buchforderungen, die sie kaum wird eintreiben können und bei denen sie hoffen muss, dass wenigstens die anderen Notenbanken des Eurosystems anteilig bereit sind, die Verluste mitzutragen.
Man könnte nun meinen, bei ernsthaften Finanzproblemen werde der italienische Staat der Banca d'Italia unter die Arme greifen, um sie wieder funktionsfähig zu machen. Insofern sei es gar nicht vorstellbar, dass sich die Risiken realisieren. Das würde jedoch wohl eher nicht passieren, denn erstens ist eine Nachschusspflicht der Staaten gegenüber ihren Zentralbanken im Eurosystems vertraglich nicht vorgesehen, und zweitens würde die Erfüllung einer solchen Nachschusspflicht ja nur bedeuten, dass dadurch die ausländischen Gläubigernotenbanken, allen voran die Bundesbank, vor Verlusten geschützt werden. Es ist aus italienischer Sicht viel besser, in einem solchen Fall die alte Zentralbank abzuwickeln und in ihren Räumen und mit dem alten Personal eine Banca d'Italia nuova zu gründen, die frei von den Target-Schulden starten kann. Die mit den Überweisungen erworbenen Vermögensobjekte im Ausland blieben unterdessen fest in italienischer Hand.
Fallen die Target-Salden nach einem Euro-Austritt?
Es ist unter Verweis auf eine Studie von Oxford Economics behauptet worden, auch im Falle einer Rückkehr Italiens zur Lira drohe kein Verlust der Target-Forderungen gegen Italien, weil die Lira abwerten und dann italienische Anlagen attraktiv für ausländisches Kapital machen würde. Die entsprechenden Auslandsüberweisungen für Käufe von Vermögensobjekten in Italien würden den Target-Saldo Italiens wieder verringern und somit die Schuld gegenüber dem Eurosystem eliminieren. Auch diese Aussage ist falsch, denn wenn Italien austritt, nimmt es nicht mehr am Target-System teil, was bedeutet, dass ein Kapitalimport keine kompensierenden Target-Forderungen aufbauen kann. Im Übrigen häufen sich im Falle eines freien Wechselkurses auch keine Devisenbestände bei der Banca d'Italia an, die sie für eine Tilgung verwenden könnte. Definitionsgemäß ist ein Wechselkurs frei, wenn die Notenbanken fremde Währungen weder kaufen noch verkaufen.
Ein Vollverlust der deutschen Target-Forderung ist möglich
Vollständig im Risiko steht die deutschen Target-Forderung, sollte der Euro zerbrechen. In diesem Fall ist damit zu rechnen, dass Deutschland seine gesamte Target-Forderung verliert, weil die Rechtsbasis der Target-Kredite für diesen Fall nicht definiert ist. Wie erläutert, wurde das Target-System nicht von den Parlamenten, sondern vom EZB-Rat selbst beschlossen, doch für den Fall der Beendigung des Eurosystems hat dieser Rat keine Vorkehrungen getroffen.