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Hauck & Aufhäuser Was die Regulierung für unabhängige Vermögensverwalter bereithält

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Nicht-regulierte Produkte

Neben den regulierten AIF wird es weiterhin nicht-regulierte Produkte wie Genussscheine und Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen geben, die laut Bafin nicht unter das KAGB fallen – wie zum Beispiel Solarparkbetreiber.

„Wir erwarten, dass sich die regulierten Produktstrukturen durchsetzen werden. Das strukturelle Risiko nicht-regulierter Fonds ist unabhängigen Vermögensverwaltern zu groß“, prognostiziert Frie.

Die Regulierung könnte so die Tendenz verstärken, illiquide Assets in regulierte Investmentmäntel zu verpacken und somit auch für institutionelle Investoren attraktiv zu machen – ein Trend, den Hauck & Aufhäuser bereits seit einigen Jahren aktiv begleitet.

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Das KAGB macht allerdings Schluss mit „gemischten Sondervermögen“, die einen anlageklassenübergreifenden Ansatz ermöglichten. Sie wurden von Vermögensverwaltern seit 2007 verstärkt aufgelegt, da hier offene Immobilienfonds eingesetzt werden durften. Laut KAGB genießen gemischte Sondervermögen zwar Bestandsschutz, derartige Positionen dürfen allerdings nicht weiter aufgebaut werden.

Verpackung aus Luxemburg

Hauck & Aufhäuser erwartet daher einen Aufschwung bei den Luxemburger Spezialfonds, die sehr viel pragmatischer reguliert sind und weniger Einschränkungen kennen.

Maximal 30 Prozent dürfen dort in ein einzelnes Objekt investiert sein, die Mindestanlagesumme beträgt 125.000 Euro, und eine Begrenzung der Hebelung gibt es anders als in Deutschland nicht.

Die Anlageexperten beobachten auch, dass insbesondere kleinere Emissionshäuser den Aufbau einer neuen Organisationsstruktur und eine Registrierung als AIFM vermeiden möchten.

Eine deutsche Ausnahmeregel besagt, dass man keine Zulassung benötigt, wenn man operativ tätig ist.

„Wir haben diesbezüglich Anfragen etwa von Reedern, die Schiffe in Auftrag geben und sie danach weiterveräußern möchten“, weiß Frie, der dies jedoch kritisch sieht. Sein Fazit: „Wer aktiv vertreiben möchte, kommt an der Regulierung nicht mehr vorbei.“

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