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Haus abgebrannt wegen Katzenjagd: Muss die Feuerversicherung zahlen?

Quelle: Andreas Hermsdorf  / Pixelio.de
Quelle: Andreas Hermsdorf / Pixelio.de
Einen nicht alltäglichen Versicherungsfall verhandelte in diesem Frühjahr das Oberlandgericht Naumburg. Ein Hausherr wollte eine fremde Katze, die sich des Öfteren in seinen Keller verirrte, nachhaltig vertreiben. Zu diesem Zweck zündete er einen Feuerwerkskörper an und warf ihn nach dem Tier. Anschließend wartete er mehrere Minuten, bevor er vom Erdgeschoss in den Keller ging, um die Folgen seiner Aktion zu begutachten.

Dann war es aber schon zu spät. Kleidungsstücke, die neben der Kellertreppe lagen, hatten Feuer gefangen, das sich rasch auf das übrige Mobiliar sowie auf das ganze Gebäude ausweitete. Auch die herbeigerufene Feuerwehr konnte den Brand nicht unter Kontrolle bekommen: Das Haus brannte bis auf die Grundmauern nieder.

Nachdem seine Feuerversicherung sich geweigert hatte, den Schaden zu regulieren, stellte der inzwischen mittellose Mann einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. Dieser wurde jedoch vom Oberlandesgericht Naumburg abgelehnt. Die Klage gegen den Versicherer hätte keine Aussicht auf Erfolg, entschieden die Richter in ihrem Beschluss vom 28. März 2011 (Aktenzeichen: 4 W 12/11).

Wer vom Erdgeschoss aus einen brennenden Feuerwerkkörper in den Keller wirft, wohl wissend, dass dort leicht brennbare Kleidungsstücke liegen, handelt grob fahrlässig, entschieden die Richter. Erst recht, wenn er nicht sofort nachsieht, welchen Schaden seine Aktion anrichtet. Dieses Verhalten sei so grob fahrlässig, „dass es einem bedingt vorsätzlichen Handeln nahe-, wenn nicht gar qualitativ vollends gleichsteht“. Daher sei der Gebäudeversicherer, der unter diesen Umständen keinen Cent zahlen wollte, im Recht.

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