Raubdiebstahl Hausratversicherer darf Widerstand verlangen
Mannschaftswagen der Polizei: In einem aktuellen Gerichtsverfahren ging es um Versicherungsschutz bei Raubdiebstählen.
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Die Richter am Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 30. April 2020, Aktenzeichen: 20 U 4/20) haben die Berufung des Klägers gegen ein Urteil des Landgerichts Bochum zurückgewiesen. In dem Verfahren ging es um den Schaden, der einem Versicherten beim Diebstahl einer Halskette entstanden war. Sein Hausratversicherer wollte nicht für diesen Schaden einspringen, da das Verbrechensopfer keinen bewussten Widerstand geleistet habe, den der unbekannte Täter überwinden musste. „Durch das Anlegen und Verschließen der Halskette wurde kein 'gewisser vorbeugender' Widerstand geleistet“, stellte das Gericht klar. Somit liege kein versicherter Raub vor, den der Versicherer entschädigen müsste.
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