Spurenloser Einbruch – die Schattenseite der Hausratversicherung
VHV will 12.000 Euro Schaden nicht zahlenSpurenloserEinbruch–dieSchattenseiteder Hausratversicherung
Seltenes Phänomen oder Lücke in der Hausratversicherung? Der aktuelle Fall eines spurenlosen Einbruchs, den der Versicherer nicht zahlen will, wirft grundsätzliche Fragen auf.
Wenn es Einbrechern sehr leicht gemacht wird, gelingt ihnen ein spurenloses Eindringen. Die Versicherer lehnen etwaige Ansprüche aus Diebstahlschäden dann zumeist ab.| Foto: KI-generiert mit ChatGPT
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Fälle wie dieser machen keiner Versicherung Spaß – sie werden wegen ausbleibender Zahlung in einem Schadenfall medienwirksam angegriffen. So ergeht es dieser Tage der VHV. Die Boulevard-Blätter „Bild“ und „BZ“ berichten von einem Fall aus Berlin, bei dem einem Ehepaar Schmuck und eine Uhrensammlung im Wert von 12.000 Euro aus der Wohnung gestohlen wurde.
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Fälle wie dieser machen keiner Versicherung Spaß – sie werden wegen ausbleibender Zahlung in einem Schadenfall medienwirksam angegriffen. So ergeht es dieser Tage der VHV. Die Boulevard-Blätter „Bild“ und „BZ“ berichten von einem Fall aus Berlin, bei dem einem Ehepaar Schmuck und eine Uhrensammlung im Wert von 12.000 Euro aus der Wohnung gestohlen wurde.
Diebstahl, aber kein sichtbarer Einbruch
In dem veröffentlichten Fall ist ein Wohnungseinbruch naheliegend, doch dieser lässt sich nicht nachweisen. Es gab keine Einbruchsspuren an der Wohnungstür. Das Bewohner-Ehepaar vermutet laut der Medienveröffentlichungen, dass die Einbrecher sich mit einem elektronischen Dietrich Zugang zu ihrer Wohnung verschafften.
Sonstige Indizien für einen Einbruch scheint es nicht zu geben, trotz Zeugenaussagen einer Nachbarin und ihres Enkels, dass ihnen an der Haustür ein Unbekannter entgegenkam. Die geschädigte Bewohnerin Kerstin Boss sagt: „Es herrschte keine Unordnung, aber die Schubladen waren nicht richtig geschlossen. Die Diebe kannten sich aus. Den billigen Modeschmuck haben sie liegen lassen“. Also auch kein Fall von Vandalismus. Inzwischen hat die Polizei die Ermittlungen in dem Fall eingestellt. Den Schaden meldeten das Ehepaar der VHV, bei der sie seit 30 Jahren mit ihrem Hausrat versichert sind. Doch die lehnte eine Deckung des Schadens ab.
Reicht es, sich auf die Versicherungsbedingungen zu berufen?
VHV-Sprecherin Susanne Seedorf sagt gegenüber DAS INVESTMENT: „Wir haben das alles sehr gründlich überprüft, auch im Kontakt mit der Polizei. Leider gibt es keine Beweise dafür, dass tatsächlich ein Einbruchdiebstahl erfolgt ist. Spuren, die auf eine gewaltsame und/oder widerrechtliche Öffnung der Wohnungstür des Ehepaars Boss hindeuten, konnten nicht festgestellt werden, selbst von den ermittelnden Polizeibeamten nicht. Für die vom Versicherungsnehmer vorgetragene Darstellung, das Öffnen der Tür sei durch einen „elektronischen Dietrich“ gelungen, gibt es keine nachvollziehbaren Nachweise. Es ist für uns nicht möglich, zu ermitteln, auf welche Weise die Gegenstände entwendet wurden.“
Die betroffene Bewohnerin kontert im „BZ“-Bericht: „Jetzt sind wir nicht nur die Geschädigten, sondern werden von der Versicherung auch noch als Betrüger hingestellt.“ Tatsächlich hat die VHV sich nur auf die Versicherungsbedingungen berufen, nach denen einfacher Diebstahl nicht abgesichert ist. Dieser liegt vor, wenn die Diebe kein Hindernis überwinden mussten und die entwendete Sache nicht geschützt war. Doch genau das haben die mutmaßlichen Täter im Berliner Fall offenkundig getan – denn die Tür ist fraglos ein Hindernis. Problem an der ganzen Sache ist deren offenbar spurenlose Überwindung.
Das sagt der DAS INVESTMENT-Experte
Stephan von Heymann, @ privat
Hier setzt auch die Kritik von Branchenkenner und Blogger Stephan von Heymann an. Er sagt: „Die Haltung der VHV hat mich leider wenig überrascht.“ Auch wenn dies aus seiner Sicht zunächst eine korrekte Anwendung der Versicherungsbedingungen ist, sollte zur Kenntnis genommen werden, dass in der heutigen Zeit professionelle Täter ohne sichtbare Spuren in Wohnungen eindringen könnten, die mit den bislang als ausreichend geltenden Sicherungsstandards ausgestattet sind.
Der Fall mache deutlich, dass sich die Sicherheitsrealität verändert hat. Versicherungen sollten laut von Heymann das in ihren Prüfprozessen berücksichtigen. Im Zweifel sollten sie die Anforderungen an die Mindestsicherungen für Wohnungen im Sinne eines zeitgemäßen Standards entsprechend heraufsetzen, der gleichzeitig den entsprechenden Nachweis eines solchen Einbruches ermöglicht. Andernfalls könne das Vertrauen der Kunden dauerhaft Schaden nehmen.
An der Vorgehensweise im konkreten Fall kritisiert der Experte: „Wenn die Glaubwürdigkeit und der gute Leumund der Betroffenen außer Zweifel steht, sollte eine Zahlung zumindest erwogen werden. Immerhin basiert das Prinzip Versicherung auf Vertrauen – und das darf keine Einbahnstraße sein.“
Eine Lücke im System der Hausratversicherungen?
Doch ist das Ganze nun ein Einzelfall oder ein echtes Problem, auch in vielen Hausratsversicherungsverträgen hierzulande, die keine Antwort auf moderne, spurenlose Einbruchsmethoden haben? Das wollte DAS INVESTMENT genauer wissen und sprach mit einem Fachmann für Sicherheitstechnik und schickte Fragen an die Berliner Polizei, den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die VHV.
Zahlen zu Einbrüchen ohne Spuren kann die Berliner Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion nicht vorlegen. Bekannt ist, dass die Polizei von 8.529 Wohnungseinbrüchen in der Hauptstadt im vergangenen Jahr nur bisher zehn Prozent aufklären konnte (851 Fälle). Die VHV wiederum gibt an, keine signifikante Zunahme an Meldungen von Einbruchdiebstählen ohne Ein- oder Aufbruchspuren zu kennen. „Spurenlose Einbrüche stellen eine absolute Ausnahme dar, insbesondere im Bereich des privaten Hausrats“, so Sprecherin Seedorf.
Experte sieht Risiken nur bei sehr einfachen Schlössern
Auch Arne Ernst von der Hamburger Firma Ernst Sicherheits- und Kommunikationstechnik schätzt, dass es sich nur um einen einstelligen Prozentanteil von Fällen bei Einbrüchen handeln dürfte, die tatsächlich spurenlos vonstatten gehen. Das sogenannte Picking, eine Methode, Schließzylinder und Schlösser ohne einen dazugehörenden Schlüssel zerstörungsfrei zu öffnen, eignet sich nach seiner Überzeugung nur für sehr einfache Schlösser.
Dabei kann anstelle von einzelnen Werkzeugen auch eine sogenannte Pickingpistole verwendet werden. Sie entspricht dem in dem Beitrag genannten elektronischen Dietrich. Diese Werkzeuge haben meist einen elektrischen Antrieb und können so ziemlich schnell die richtige Einstellung, die das Drehen des Schließzylinders erlauben, ermitteln. Geschäftsführer Ernst empfiehlt eine Verriegelung plus Code, also ein berührungsloses Medium wie eine Karte. Diese könnten mittlerweile nur sehr schwer kopiert werden.
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