Fälle wie dieser machen keiner Versicherung Spaß – sie werden wegen ausbleibender Zahlung in einem Schadenfall medienwirksam angegriffen. So ergeht es dieser Tage der VHV. Die Boulevard-Blätter „Bild“ und „BZ“ berichten von einem Fall aus Berlin, bei dem einem Ehepaar Schmuck und eine Uhrensammlung im Wert von 12.000 Euro aus der Wohnung gestohlen wurde.
Diebstahl, aber kein sichtbarer Einbruch
In dem veröffentlichten Fall ist ein Wohnungseinbruch naheliegend, doch dieser lässt sich nicht nachweisen. Es gab keine Einbruchsspuren an der Wohnungstür. Das Bewohner-Ehepaar vermutet laut der Medienveröffentlichungen, dass die Einbrecher sich mit einem elektronischen Dietrich Zugang zu ihrer Wohnung verschafften.
Sonstige Indizien für einen Einbruch scheint es nicht zu geben, trotz Zeugenaussagen einer Nachbarin und ihres Enkels, dass ihnen an der Haustür ein Unbekannter entgegenkam. Die geschädigte Bewohnerin Kerstin Boss sagt: „Es herrschte keine Unordnung, aber die Schubladen waren nicht richtig geschlossen. Die Diebe kannten sich aus. Den billigen Modeschmuck haben sie liegen lassen“. Also auch kein Fall von Vandalismus. Inzwischen hat die Polizei die Ermittlungen in dem Fall eingestellt. Den Schaden meldeten das Ehepaar der VHV, bei der sie seit 30 Jahren mit ihrem Hausrat versichert sind. Doch die lehnte eine Deckung des Schadens ab.
Reicht es, sich auf die Versicherungsbedingungen zu berufen?
VHV-Sprecherin Susanne Seedorf sagt gegenüber DAS INVESTMENT: „Wir haben das alles sehr gründlich überprüft, auch im Kontakt mit der Polizei. Leider gibt es keine Beweise dafür, dass tatsächlich ein Einbruchdiebstahl erfolgt ist. Spuren, die auf eine gewaltsame und/oder widerrechtliche Öffnung der Wohnungstür des Ehepaars Boss hindeuten, konnten nicht festgestellt werden, selbst von den ermittelnden Polizeibeamten nicht. Für die vom Versicherungsnehmer vorgetragene Darstellung, das Öffnen der Tür sei durch einen „elektronischen Dietrich“ gelungen, gibt es keine nachvollziehbaren Nachweise. Es ist für uns nicht möglich, zu ermitteln, auf welche Weise die Gegenstände entwendet wurden.“
Die betroffene Bewohnerin kontert im „BZ“-Bericht: „Jetzt sind wir nicht nur die Geschädigten, sondern werden von der Versicherung auch noch als Betrüger hingestellt.“ Tatsächlich hat die VHV sich nur auf die Versicherungsbedingungen berufen, nach denen einfacher Diebstahl nicht abgesichert ist. Dieser liegt vor, wenn die Diebe kein Hindernis überwinden mussten und die entwendete Sache nicht geschützt war. Doch genau das haben die mutmaßlichen Täter im Berliner Fall offenkundig getan – denn die Tür ist fraglos ein Hindernis. Problem an der ganzen Sache ist deren offenbar spurenlose Überwindung.
Das sagt der DAS INVESTMENT-Experte
Hier setzt auch die Kritik von Branchenkenner und Blogger Stephan von Heymann an. Er sagt: „Die Haltung der VHV hat mich leider wenig überrascht.“ Auch wenn dies aus seiner Sicht zunächst eine korrekte Anwendung der Versicherungsbedingungen ist, sollte zur Kenntnis genommen werden, dass in der heutigen Zeit professionelle Täter ohne sichtbare Spuren in Wohnungen eindringen könnten, die mit den bislang als ausreichend geltenden Sicherungsstandards ausgestattet sind.
Der Fall mache deutlich, dass sich die Sicherheitsrealität verändert hat. Versicherungen sollten laut von Heymann das in ihren Prüfprozessen berücksichtigen. Im Zweifel sollten sie die Anforderungen an die Mindestsicherungen für Wohnungen im Sinne eines zeitgemäßen Standards entsprechend heraufsetzen, der gleichzeitig den entsprechenden Nachweis eines solchen Einbruches ermöglicht. Andernfalls könne das Vertrauen der Kunden dauerhaft Schaden nehmen.
An der Vorgehensweise im konkreten Fall kritisiert der Experte: „Wenn die Glaubwürdigkeit und der gute Leumund der Betroffenen außer Zweifel steht, sollte eine Zahlung zumindest erwogen werden. Immerhin basiert das Prinzip Versicherung auf Vertrauen – und das darf keine Einbahnstraße sein.“
Eine Lücke im System der Hausratversicherungen?
Doch ist das Ganze nun ein Einzelfall oder ein echtes Problem, auch in vielen Hausratsversicherungsverträgen hierzulande, die keine Antwort auf moderne, spurenlose Einbruchsmethoden haben? Das wollte DAS INVESTMENT genauer wissen und sprach mit einem Fachmann für Sicherheitstechnik und schickte Fragen an die Berliner Polizei, den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die VHV.
Zahlen zu Einbrüchen ohne Spuren kann die Berliner Polizei auf Nachfrage unserer Redaktion nicht vorlegen. Bekannt ist, dass die Polizei von 8.529 Wohnungseinbrüchen in der Hauptstadt im vergangenen Jahr nur bisher zehn Prozent aufklären konnte (851 Fälle). Die VHV wiederum gibt an, keine signifikante Zunahme an Meldungen von Einbruchdiebstählen ohne Ein- oder Aufbruchspuren zu kennen. „Spurenlose Einbrüche stellen eine absolute Ausnahme dar, insbesondere im Bereich des privaten Hausrats“, so Sprecherin Seedorf.
Experte sieht Risiken nur bei sehr einfachen Schlössern
Auch Arne Ernst von der Hamburger Firma Ernst Sicherheits- und Kommunikationstechnik schätzt, dass es sich nur um einen einstelligen Prozentanteil von Fällen bei Einbrüchen handeln dürfte, die tatsächlich spurenlos vonstatten gehen. Das sogenannte Picking, eine Methode, Schließzylinder und Schlösser ohne einen dazugehörenden Schlüssel zerstörungsfrei zu öffnen, eignet sich nach seiner Überzeugung nur für sehr einfache Schlösser.
Dabei kann anstelle von einzelnen Werkzeugen auch eine sogenannte Pickingpistole verwendet werden. Sie entspricht dem in dem Beitrag genannten elektronischen Dietrich. Diese Werkzeuge haben meist einen elektrischen Antrieb und können so ziemlich schnell die richtige Einstellung, die das Drehen des Schließzylinders erlauben, ermitteln. Geschäftsführer Ernst empfiehlt eine Verriegelung plus Code, also ein berührungsloses Medium wie eine Karte. Diese könnten mittlerweile nur sehr schwer kopiert werden.
Vollen Schutz bieten wohl nur Premiumtarife
Also wahrscheinlich kein Massenphänomen. Dennoch weisen Verbraucherschützer wie der Bund der Versicherten (BdV) darauf hin, dass der Ausschuss von einfachem Diebstahl Standard in den Tarifwerken der Anbieter ist und spurenlose Einbrüche somit nicht versichert sind. Einbruchsspuren am oder im Schloss ließen sich häufig allenfalls im Labor durch unabhängige Gutachter nachweisen, wie die Deutsche Schadenshilfe berichet. Sie verfügt über ein Netzwerk aus Sachverständigen, Fachanwälten und Sanierungsunternehmen Versicherte kostenpflichtig bei der Regulierung von Sachschäden unterstützt.
Experten und Verbraucherschützer raten, dass Kunden stets die Versicherungsbedingungen genau prüfen oder gezielt nach Tarifen suchen sollen, die auch einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände abdecken. Dies dürften dann aber höherwertige und teurere Tarife sein.
Versicherungswirtschaft sieht keinen Handlungsbedarf
Der GDV sieht seinerseits keinen Handlungsbedarf. Eine Sprecherin schreibt auf Anfrage von DAS INVESTMENT: „Unsere Mitgliedsunternehmen beobachten das Schadengeschehen fortlaufend. Bislang folgt daraus kein Änderungsbedarf an den GDV-Musterbedingungen.“ Die Anforderungen an Mindestsicherungen würden durch die Versicherer individuell geregelt und richteten sich vor allem nach dem Wert des Hausrats und den Sicherungsmöglichkeiten besonderer Wertgegenstände.
Die VHV sieht das ähnlich, verweist auf Nachfrage nach einer gezielteren Kundenansprache betreffs spurenloser Einbrüche auf Versicherungsbedingungen und Infobroschüren. Seedorf: „Aus unserer Sicht reichen zum aktuellen Zeitpunkt die derzeitigen Mindestanforderungen wie ein von innen verschraubtes Türschild und ein bündig abschließendes Zylinderschloss aus.“ Sollte sich das Schadengeschehen ändern und der GDV die empfohlenen Versicherungsbedingungen anpassen, werde man eine entsprechende Aktualisierung vornehmen.
Was Wohnungseigentümer tun sollten
GDV und VHV verweisen auf die von der GDV-Tochter VdS Schadenverhütung mit der Polizei entwickelten Sicherungsrichtlinien für Haushalte. Der Verband empfiehlt, als ersten Schritt die mechanische Sicherung nachzurüsten, also etwa Fenster und Türen mit einbruchhemmenden Schlössern auszustatten. Ergänzend könne der Einbau von elektronischer Sicherung wie Alarmanlagen die Sicherheit weiter erhöhen.
Wichtig sei bei elektronischen Sicherungseinrichtungen, dass Smart Home-Systeme häufig keinen expliziten Schutz vor Einbrüchen böten – allerdings könnten sie beispielsweise durch Anwesenheitssimulation einen gewissen Schutz bewirken. „Geprüften und wirksamen Schutz bieten dagegen die sogenannten VdS-Home-Systeme. Besonders hochwertiger Hausrat kann durch zertifizierte Einbruchmeldeanlagen geschützt werden“, so die GDV-Sprecherin.
Bisherige Rechtsprechung hilft Versicherten nicht
Gerichtsurteile bestätigten in der Vergangenheit die Vorgehensweise der Versicherer. Die Richter folgten jeweils der Argumentation, dass Versicherungsbetrug nicht auszuschließen sei. Auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 91/23) aus dem vergangenen Jahr dürfte daran nichts ändern. Laut Urteil müssen für den Nachweis eines Einbruchdiebstahls nicht alle Spuren widerspruchsfrei und zweifelsfrei auf einen Einbruch hinweisen. Es reiche aus, wenn das äußere Bild des Einbruchdiebstahls durch ein Mindestmaß an Tatsachen belegt wird, die nach der Lebenserfahrung einen Diebstahl wahrscheinlich machen.
Das Urteil stärkt Versicherungsnehmern bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung nach Einbruchdiebstählen den Rücken, wie Fachanwalt Tobias Strübing von der Berliner Rechtsantwaltskanzlei Wirth betont. Doch beim Problem spurenloser Einbrüche dürfte es keine Abhilfe schaffen. In der Praxis interpretieren die Unternehmen die Anforderungen weiterhin restriktiv und Änderungen in den Versicherungsbedingungen sind offenkundig nicht in Sicht.
Wertsachenversicherung schützt auch bei Spurenlosigkeit
Experten raten daher unvermindert zur Vorsorge: Wer Wertgegenstände besitzt, sollte über eine spezielle Wertsachenversicherung nachdenken, die auch gegen Trickdiebstahl oder Spurenlosigkeit schützt. Ebenso wichtig seien Nachweise, also Fotos, Kaufbelege oder Wertgutachten. Besonders teurer Wertgegenstände sollten, wenn möglich, in zertifizierten Safes gelagert werden.
