Der aktuelle Fall rund um einen Einbruch bei Verona Pooth und die Klage gegen ihren ehemaligen Versicherungsmakler wegen einer möglichen Falschberatung und daraus resultierender Unterversicherung zeigt, wie komplex die Absicherung von Werten von Personen mit besonderer öffentlichen Sichtbarkeit sein kann.

Der Fall zeigt aber auch, was in der öffentlichen Debatte häufig zu kurz kommt – die differenzierte Betrachtung von Verantwortung auf beiden Seiten. Es geht um Beratung, Dokumentation und Mitwirkungspflichten. Bei jeder Standard-Hausratversicherung –nicht nur bei Prominenten – braucht es Ordnung und hin und wieder ein Update.

Woran vermögende und berühmte Kunden denken müssen

1. Wertsachen als Altersvorsorge:
Wenn Vermögenswerte im siebenstelligen Bereich als Altersvorsorge dienen, stellt sich zwangsläufig die Frage der Aufbewahrung. Hochwertiger Schmuck in dieser Größenordnung gehört aus Risikosicht nicht dauerhaft frei zugänglich ins Wohnhaus – insbesondere nicht ohne ergänzende Sicherheitsmaßnahmen. Dafür gibt es Bankschließfächer oder spezialisierte Verwahrkonzepte. Versicherung ist Risikotransfer, aber kein Ersatz für elementare Risikominimierung.

2. Regelmäßige Wertermittlung ist Pflicht – nicht Kür:
Wer über Jahrzehnte regelmäßig Schmuck, Diamanten oder Luxusuhren ankauft, verändert permanent die Versicherungssumme. Ohne fortlaufende Wertermittlungen und Anpassung der Versicherungssumme entsteht fast zwangsläufig eine Unterversicherung. Nicht nur der Makler hat Beratungs- und Dokumentationspflichten – auch der Kunde hat eine Mitwirkungspflicht.

Neuanschaffungen, Wertsteigerungen oder Lageränderungen müssen angezeigt werden. Kaufbelege, Fotos, Gutachten, Nachweise über Neuanschaffungen – all das entscheidet darüber, ob eine Regulierung reibungslos und im Sinne des Kunden erfolgt. Sonst entsteht eine Lücke, die im Schadenfall schmerzhaft sichtbar wird.

3. Allgefahrendeckung ist kein Freifahrtschein:
Selbst ein Allgefahrenkonzept – wie es beispielsweise die Helvetia anbietet – schützt nicht vor Unterversicherung, wenn die Versicherungssumme nicht korrekt ermittelt wurde. Eine breite Deckung ersetzt keine saubere Wertermittlung. Auch ein Unterversicherungsverzicht bedeutet lediglich, dass der Versicherer im Schadenfall nicht prüft, ob die Versicherungssumme korrekt ermittelt wurde. Er hebt jedoch keine Leistungsgrenze auf.

4. Gefahrerhöhung durch öffentliche Präsenz:
Schauspieler, Profisportler, Influencer oder TV-Persönlichkeiten stehen dauerhaft in der Öffentlichkeit. Wenn Vermögenswerte regelmäßig präsentiert, Home-Storys gedreht oder Einblicke in Wohnräume medial verbreitet werden, stellt sich zumindest die Frage einer möglichen Gefahrerhöhung.

Prominenz verändert das Risiko, denn Kriminelle schauen auch Social Media und TV, sehen die hohe Konzentration von Vermögenswerten und mögliche Schwachstellen bei Sicherungsmaßnahmen in den Eigenheimen. Deshalb kann man vor der Teilnahme an Formaten wie „Mr Unreal Estate“ nur warnen.

Herausforderungen für Makler

Viele Versicherer haben inzwischen eigene Annahmerichtlinien für exponierte Personen. Teilweise gelten besondere Sicherheitsauflagen, Sublimits oder individuelle Risikoprüfungen. Hinzu kommt: Bei sehr hochwertigem Hausrat, hohen Schmuckwerten oder komplexen Kunstbeständen kann auch ein erfahrener Makler an fachliche Grenzen stoßen. Nicht jede Bewertung lässt sich beiläufig im Beratungsgespräch klären.

Regelmäßige Wertermittlungen, Gutachten, Sicherheitsanalysen oder spezielle Kunst- und Valorenkonzepte gehören dann zwingend zur Betreuung des Kunden dazu. Dafür ist die Hinzuziehung von spezialisierten Experten (zum Beispiel Kunstsachverständige, unabhängige Gutachter und Sicherheitsberater) in solchen Konstellationen kein Luxus, sondern professionelles Risikomanagement.

Mein Fazit

Versicherung funktioniert nur als Zusammenspiel. Beratung braucht Dokumentation, Vermögensaufbau braucht Risikobewusstsein und Altersvorsorge in Schmuckform braucht professionelle Bewertung – nicht nur emotionale Bindung. Prominenz ist dabei kein Makel, aber ein Risikofaktor, der anders bewertet werden muss.

Gerichte klären Haftungsfragen, aber das Risikomanagement beginnt lange vor dem Schadenfall. Eine Vermögensschaden-Haftpflicht kann nur die Ultima Ratio im tatsächlichen Fall der Pflichtverletzung eines Maklers sein.

Zur Person

Nico Streker

Nicolas Streker, Jahrgang 1980, ist gelernter Versicherungskaufmann. Nach über 14 Jahren bei der Allianz und einem berufsbegleitenden Betriebswirtschaftsstudium verantwortete er als Direktionsbevollmächtigter das gewerbliche Sach- und Haftpflichtgeschäft der Signal Iduna in Norddeutschland. Seit 2016 ist er Geschäftsführer der in Lübeck ansässigen Asspick Versicherungsmakler GmbH, einem Partnerunternehmen der Martens & Prahl Gruppe. Neben seiner beruflichen Tätigkeit engagiert sich Streker als ehrenamtlicher Richter sowie als IHK-Prüfer in Lübeck. Zudem ist er bundesweit als Referent zu aktuellen Themen der Wohnungswirtschaft gefragt.