Um die Hautgesundheit ihrer Mitglieder zu fördern, bezuschussen Deutschlands Krankenkassen bestimmte Untersuchungen, Therapien und Hilfsmittel – auch bei Erkrankungen wie Neurodermitis, Schuppenflechte oder Hautproblemen, die mit Allergien einhergehen. In ihrem jeweiligen Umfang unterscheiden sich die Programme allerdings stark, beobachtet Thomas Adolph. „Es kann sich also lohnen, die eigene Krankenkasse zu überprüfen im Hinblick auf hautspezifische Leistungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen“, erklärt der Geschäftsführer des Online-Portals Gesetzlichekrankenkassen.de, das die Leistungen der 96 gesetzlichen Krankenversicherer vergleicht.
Kosten für Untersuchung mit Auflichtmikroskop
Zur Früherkennung von Hautkrebs werden für alle Versicherten im Alter ab 35 Jahren die Kosten im Zweijahresturnus übernommen. Das Programm umfasst ein Vorgespräch durch qualifizierte Ärzte, eine Ganzkörperuntersuchung und eine anschließende Beratung. Seit drei Jahren übernehmen die Krankenkassen auch die Untersuchung mit einem sogenannten Auflichtmikroskop, das eine genauere Diagnose ermöglicht.
Hautkrebsvorsorge auch für Versicherte unter 35
„Über die Regelleistung hinaus haben einige Krankenkassen die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung als Zusatzleistung im Programm. Zum Beispiel in einem kürzeren Turnus als zwei Jahre oder auch für jüngere Versicherte“, erklärt Adolph.
Für Versicherte unter 35 Jahren übernehmen beispielsweise 28 Krankenkassen die Kosten für eine Hautkrebsvorsorge komplett, wenn sie in einem Turnus von zwei Jahren erfolgt. Sieben Kassen erstatten laut Adolph sogar vollständig bei einem einjährigen Turnus. Bei Untersuchungskosten bis zu 50 Euro erstatten insgesamt 13 Anbieter komplett. Sieben davon bei einem Turnus alle zwei Jahre, sechs bei jährlichem Turnus. Im Rahmen eines sogenannten Globalbudgets, das Versicherte im Laufe eines Jahres ausschöpfen können, werden beim Zwei-Jahres-Turnus die Kosten unterschiedlich übernommen: Zwei Krankenkassen steuern bis maximal 50 Euro der Kosten bei, eine Kasse bis zu 100 Euro und eine Kasse bis zu 250 Euro.
Speziell die Kosten einer Auflichtmikroskopie für unter 35-Jährige übernehmen 25 gesetzliche Krankenversicherungen derzeit komplett, berichtet der Chef des Vergleichsportals. Weitere Kassen erstatten vollständig bis zu einem bestimmten Maximalbetrag: eine Kasse bis zu 60 Euro, eine Kasse bis zu 100 Euro und eine Kasse bis zu 250 Euro. Im Rahmen des abschöpfbaren Globalbudgets übernimmt ein Anbieter bis maximal 100 Euro der Kosten einer Auflichtmikroskopie, vier Anbieter tragen zwischen 20 und 50 Euro.
Krankenkassen erstatten Neurodermitis-Anzug für Kinder
Die Kosten für spezielle Neurodermitis-Anzüge für Kinder gehören zwar nicht zu den gesetzlichen Regelleistungen, einige Krankenkassen übernehmen sie aber ganz oder teilweise. „Für die Übernahme der Kosten muss eine Verordnung vom Arzt ausgestellt werden, die dann in der Regel bei einem Kooperationspartner der Krankenkasse eingereicht werden kann. Die Frage, wie und zu welchen Konditionen man einen Neurodermitis-Anzug erhält, klärt man am besten direkt mit der Krankenkasse“, empfiehlt Adolph. Laut seinem Vergleichsportal erstatten 36 Kassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen entsprechenden Anzug vollständig. Zwei Kassen zahlen bis zu 200 Euro, eine Kasse maximal 150 Euro und eine Kasse 100 Euro.
Kosten für Spezial-Bezüge gegen Hausstauballergie
Für Menschen mit Hausstauballergie können spezielle Matratzen- und Bettbezüge, sogenannte Encasings, hilfreich sein. Die Kostenübernahme für diese Hilfsmittel ist nicht gesetzlich geregelt; die Kassenleistungen unterscheiden sich hierbei stark. Bei Encasings erstatten zwei Kassen komplett unabhängig von der Kostenhöhe, eine Kasse erstattet bis maximal 119 Euro, drei Kassen zwischen 50 und 100 Euro. Matratzenbezüge werden von 21 Anbietern vollständig übernommen, eine Kasse steuert bis zu 200 Euro bei, drei Kassen zwischen 100 und 120 Euro. Einige Krankenkassen übernehmen auch Kosten eines Encasings für den Partner.
Lichttherapie bei Neurodermitis oder Schuppenflechte
Bei Hautkrankheiten wie zum Beispiel Neurodermitis oder Schuppenflechte können Lichttherapien wie die Phototherapie oder die Heliotherapie unterstützen. Dabei wird elektromagnetische Strahlung mit bestimmten Wellenlängen und Beleuchtungsstärken eingesetzt. Als Zusatzleistung übernehmen sieben Krankenkassen die Kosten dafür unbegrenzt, eine Kasse bis zu 150 Euro und eine Kasse maximal 100 Euro. Im Rahmen des abschöpfbaren Globalbudgets erstattet jeweils ein Anbieter bis zu 100 Euro beziehungsweise 50 und 30 Euro. „Meistens werden diese Kassenleistungen im Rahmen von Versorgungsverträgen erbracht. Daher ist es ratsam, sich vorab zu erkundigen, bei welchen Leistungserbringern die Kasse die Kosten für die Therapie und in welcher Höhe übernimmt“, empfiehlt Adolph.

