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Headhunter rät Sollten Bewerber verraten, wie viel sie aktuell verdienen?

Euroscheine und -münzen. Sollten Bewerber ihrem zukünftigen Chef sagen, wie viel Geld sie in ihrem bisherigen Job erhalten? Ein Personal-Profi gibt einen Tipp.
Euroscheine und -münzen. Sollten Bewerber ihrem zukünftigen Chef sagen, wie viel Geld sie in ihrem bisherigen Job erhalten? Ein Personal-Profi gibt einen Tipp. | Foto: I-vista/Pixelio.de

Sollten Bewerber im Vorstellungsgespräch ihrem neuen Arbeitgeber verraten, wieviel sie aktuell verdienen, wenn sie danach gefragt werden? Vor der Frage stand in der Vergangenheit vermutlich nicht nur ein Bewerber. Headhunter Nick Corcodilos hat darauf eine klare Antwort. Seine Tipps fasst das Internetportal des auf Digitalisierungsthemen spezialisierten Magazins T3N zusammen.

Der Personalexperte rät: Bewerber sollten ihren zukünftigen Chefs besser nicht offenlegen, wieviel ihr bisheriger Arbeitgeber ihnen zahlt. Denn wenn die Gehaltshöhe bekannt sei, könne der neue Arbeitgeber die zukünftige Bezahlung besser nach unten drücken. Bewerber erhielten dann ein schlechteres Angebot.

Nicht in die Enge treiben lassen

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Corcodilos rät auch, dass Bewerber sich nicht unter Druck setzen lassen sollten – etwa mit dem Verweis auf angebliche Unternehmensrichtlinien oder dem Argument, dass sich sonst der Bewerbungsprozess nicht fortsetzen lasse.

Ein Arbeitgeber habe zwar das Recht, Bewerber nach ihrem Gehalt zu fragen und sie bei Nichtauskunft auch möglicherweise abzulehnen, resümiert der Personal-Experte. Bewerber hätten aber ebenso das Recht, die Auskunft zu verweigern, um sich eine stärkere Position in der Gehaltsverhandlung zu sichern.

Übrigens gibt es auch einen ganz handfesten Grund, über das aktuelle Gehalt im Bewerbungsgespräch besser Stillschweigen zu bewahren: Wie das Beratungsunternehmen TT Bewerbungsservice in einem Kommentar zu dem Beitrag anmerkt, verbieten viele außertarifliche Arbeitsverträge den Mitarbeitern, die Höhe ihres Gehalts gegenüber Dritten offenzulegen. Auch unter diesem Blickwinkel kann ein Bewerber also eine Auskunft verweigern.

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