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in ETFs & IndexfondsLesedauer: 2 Minuten

Hedgefonds-ETFs können ein Spiel mit dem Feuer sein

Quelle: Getty Images
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Nachdem db x-trackers im Jahr 2009 den ersten Index auf diese Art von Basiswerten auf den Markt gebracht hat, ist es eine zeitlang sehr ruhig auf dem Gebiet gewesen. Dann brachte Marshall Wace im Frühjahr einen ETF auf einen Index aus den hauseigenen Hedgefonds auf den Markt. Nun folgt Goldman Sachs mit einem auf Hedgefonds basierenden Produkt, das nicht über die Plattform Source, sondern als Goldman Sachs Produkt auf den Markt gebracht wird. Dass alternative Investments für ETF-Anbieter eine attraktive Anlageklasse sind, zeigen die Vertriebserfolge des db x-trackers Produktes. Somit ist es nicht verwunderlich, dass jetzt immer mehr ETF-Anbieter entsprechende Fonds an den Markt bringen.  

Aus meiner Sicht ist dieser Trend, auch wenn die Produkte immer komplexer werden, nicht zwingend als negativ zu bewerten: Denn wenn sie gut gemacht sind, können diese Produkte dank ihres Ertragsprofils und ihrer Korrelationseigenschaften einen Mehrwert im Portfolio bieten.

Sollte einer der Hedegfonds-ETFs Probleme bekommen, hätte das Auswirkungen auf alle ähnlichen Produkte

Allerdings sollte sich die Branche bewusstmachen, dass diese Art von Produkten auch ein Spiel mit dem Feuer sein kann. Denn sollte einer dieser ETFs illiquide werden oder aber eine der in den unterliegenden Indizes verwendeten Strategien beziehungsweise Portfolios zusammenbrechen (wie zum Beispiel LTCM im Jahr 1998), dann könnte dies das Aus für alle ähnlichen Produkte bedeuten. Im schlimmsten Fall wäre davon die gesamte ETF-Industrie betroffen.

Somit sollten die Anbieter börsennotierter Indexfonds bei der Auswahl der von ihnen angebotenen Strategien sehr sorgfältig sein - insbesondere im Bereich der alternativen Investments. Andernfalls könnte der bisher aufgebaute Ruf der Branche durch einen möglichen Ausfall eines Produktes gefährdet sein.

Detlef Glow schreibt regelmäßig in der Online-Community von Thomson Reuters - Lipper, die nur für professionelle Investoren (Vermögensverwalter mit §32 KWG Zulassung o.ä.) zugänglich ist.

Für den Inhalt der Kolumne ist allein der Verfasser verantwortlich. Der Inhalt gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder, nicht die von Thomson Reuters.

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