Heidelberger Leben: Keine Einigung bei der Rürup-Rente
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Die Heidelberger Lebensversicherung musste die Vertragsbedingungen für ihre Rürup-Rente nachträglich ändern, um für die staatliche Förderung zugelassen zu werden. Gegen diese Vertragsänderung legte Stefanie Becker über einen Versicherungsombudsmann Einspruch ein. Der Ombudsmann schlug der Versicherung vor, sich mit der Kundin außergerichtlich zu einigen. Doch diesen Vorschlag lehnt die Versicherung laut dem Magazin „Stiftung Warentest“ ab.
Da von der Vertragsänderung eine Vielzahl von Verträgen betroffen seien, sprach der Ombudsmann keinen Schiedsspruch, sondern verwies den Fall an das zuständige Gericht.
Da von der Vertragsänderung eine Vielzahl von Verträgen betroffen seien, sprach der Ombudsmann keinen Schiedsspruch, sondern verwies den Fall an das zuständige Gericht.