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Steuerberater Michael Bormann Hier kommen die wichtigsten Steueränderungen 2021

Mann mit Notizbuch
Mann mit Notizbuch: Steuerfachmann Michael Bormann erläutert die wichtigsten Steueränderungen 2021. | Foto: Pexels/Tima Miroshnichenko
Michael Bormann
Foto: BDP Bormann Demant & Partner

Seit Januar gelten wieder die alten Sätze für die Mehrwertsteuer von 19 Prozent beziehungsweise von sieben Prozent beim ermäßigten Satz. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Für Restaurants gilt noch bis zu Jahresmitte bei Gerichten der reduzierte Satz, der allerdings nicht mehr wie in der zweiten Hälfte 2020 bei fünf Prozent liegt, sondern wieder bei den regulären sieben Prozent. Getränke werden allerdings wieder mit 19 Prozent besteuert.

Dafür fällt für rund 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. Konkret gilt das für Bürger, die nicht mehr als 16.956 Euro Steuern pro Jahr zahlen. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften verdoppelt sich diese Obergrenze auf 33.912 Euro. Wer darüber liegt, muss weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen, der je nach Einkommen gestaffelt erhoben wird. In der Spitze sind das 5,5 Prozent zusätzlich auf die Einkommenssteuer. Dieser Höchstsatz gilt für Alleinstehende ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 96.822 Euro pro Jahr. Bei Zusammenveranlagten langt der Fiskus mit den vollen 5,5 Prozent ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 193.644 Euro zu. Das gilt auch für Selbstständige, die die Rechtsform einer Personengesellschaft nutzen. Außerdem kassiert der Fiskus den Solidaritätszuschlag weiterhin auf Kapitalerträge – und zwar unabhängig von deren Höhe.

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Gleichzeitig mildert der Gesetzgeber die sognannte kalte Progression. Denn der Einkommenssteuertarif wird um 1,52 Prozent nach rechts verschoben. Dadurch steigt das steuerfreie Existenzminimum von 9.408 auf 9.744 Euro. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften gilt wie üblich der doppelte Satz. Ab dem kommenden Jahr wird der Steuertarif um weitere 1,17 Prozent nach rechts verschoben, wodurch sich der Grundfreibetrag weiter erhöht. Ziel ist es, die kalte Progression abzumildern. Dieser Begriff beschreibt die schleichenden Steuererhöhungen bei Lohnerhöhungen oder sonstigen Zuwächsen des Einkommens.

Corona-Effekte

Angesichts der Viren-Pandemie ist es möglich, für jeden Tag im Homeoffice fünf Euro von der Steuer abzuziehen. Das gilt allerdings nur bis zu 600 Euro im Jahr - also für 120 Arbeitstage. Diese Homeoffice-Pauschale gilt außerdem nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr, sondern wird auf diesen angerechnet. Sie wirkt sich also erst aus, wenn sie dafür sorgt, dass Ausgaben beispielsweise für einen Laptop, Büromaterialien oder Weiterbildung zusammen mit der Homeoffice-Pauschale die Marke von 1.000 Euro überschreiten. Die steuerliche Homeoffice-Befreiung gilt rückwirkend schon für das Jahr 2020.