LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FintechsLesedauer: 2 Minuten

Kfz-Versicherungen „Hinter einigen Vergleichsportalen stehen Maklerunternehmen“

Smartphone am Steuer kostet Bußgeld
Smartphone am Steuer kostet Bußgeld: Deutschlands Autofahrer denken im November traditionell viel über einen Wechsel ihrer Kfz-Versicherung nach. Bei der Suche nach Top-Tarifen sollten sie immer auch auf den Leistungsumfang achten, empfiehlt der Automobilclub von Deutschland (AvD). | Foto: SplitShire / Pixabay

„Jedes Jahr im November überschlagen sich die Auto-Versicherer mit Wechsel-Angeboten“, beobachten die Experten vom Automobilclub von Deutschland (AvD), der seit 1899 die Interessen deutscher Autofahrer vertritt. Denn die meisten Versicherungsverträge sind mit einer einmonatigen Frist zum Jahresende kündbar. Das Werben der Anbieter um Wechselwillige ist laut AvD grundsätzlich gut für die Autobesitzer, aber auch mit Vorsicht zu genießen: „Nicht selten gehen Anbieter mit Kampfpreisen auf Kundenfang und bieten Super-Schnäppchen-Konditionen für Neukunden – die im Gegenzug allerdings bisweilen mit Abstrichen beim Leistungsumfang erkauft werden.“

Zu Vorsicht rät der AvD aber auch bei der selbständigen Tarif-Recherche über Vergleichsportale im Internet. „Hier lässt sich feststellen, ob ein Wechsel der Kfz-Versicherung wirklich eine nennenswerte Ersparnis bringt.“ Dazu müssen die Nutzer zwar lediglich einige persönliche Daten sowie Details zum Fahrzeug und ihrer Autonutzung eingeben. Doch die danach erscheinende Auflistung hängt bei einigen Vergleichsportalen auch davon ab, welchen aktuellen Versicherer der Verbraucher angibt: „Ein Interessent, der zum Beispiel die Allianz als aktuellen Versicherer angibt, erhält günstigere Konditionen als ein Interessent, der beispielsweise die Axa Easy benennt.“

Provisionen für Vergleichsportale

Der Grund dafür liegt laut AvD in der Vergütungsstruktur der Internetanbieter. „Was viele nicht wissen: Einige Online-Vergleichsportale wie zum Beispiel Check24 oder Verivox sind als Online-Versicherungsmakler tätig und erhalten, wie jeder andere Vermittler, für jeden Abschluss eine Provision (Courtage) vom Anbieter. Angebote von Anbietern, die keine Provisionen zahlen, tauchen daher auf der Ergebnisliste in der Regel nicht auf.“ Ein aktuelles Urteil verpflichtet die Portale zukünftig klar auf ihre eingeschränkte Anbieterauswahl hinzuweisen. Das Landgericht Frankfurt hatte im Mai dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht gegeben (Aktenzeichen: 2-03 O 347/19).

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Der AvD rät daher allen Verbrauchern, die über einen Wechsel der Kfz-Versicherung nachdenken, mehrere Vergleichsportale zu nutzen oder sich Unterstützung bei einem Versicherungsmakler zu holen, der auch persönlich berät. In beiden Fällen sei es besonders wichtig, jeweils identische Vorgaben zu Fahrzeug, Fahrzeugnutzung, Versicherungsumfang und gewünschtem Leistungsrahmen zu machen. Denn: „Nur so kann sich der Kunde sicher sein, die günstigsten Versicherungsangebote zu erhalten, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.“ Und vor einem endgültigen Wechsel sei die Kontaktaufnahme zum aktuellen Versicherer sinnvoll, um auch dessen Angebot einzuholen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion