Aufgrund von zunehmenden Extremwetterereignissen gibt es immer wieder Diskussionen um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung. Nach dem jüngsten Hochwasser im Saarland fordert die SPD nun erneut eine solche Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Das Neue an dem Vorschlag: Er setzt nicht bei den Hausbesitzern, sondern bei den Versicherern an – nach französischem Vorbild.

Geht es nach der SPD, sollen Versicherer verpflichtet werden, in jede Wohngebäudeversicherung einen Elementarschutz einzuschließen. Als Reaktion auf den Starkregen und das folgende Hochwasser, das im Südwesten Deutschlands Millionenschäden verursachte, rief SPD-Politiker Johannes Fechner das Thema wieder auf den Plan.

Angebotspflicht soll die Prämien für Versicherungsnehmer verringern

Laut Deutscher Presse-Agentur rechnet Fechner mit immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignissen, die für immer größere Schäden sorgen. „Weil diese Folgen des Klimawandels jeden treffen können, brauchen wir günstige Versicherungen gegen Elementarschäden“, so der SPD-Abgeordnete.

 

Die Lösung der SPD sieht eine Angebotspflicht für Wohngebäudeversicherer vor, wie es in Frankreich Gesetz ist. Zu diesem Vorschlag veröffentlichte die SPD-Bundestagsfraktion bereits im März ein Positionspapier. Dort heißt es: „Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ohne den Schutz gegen Elementarschäden ist dadurch künftig nicht mehr möglich. Alle Versicherungsnehmer einer Gebäudeversicherung sind damit gegen die Auswirkungen von Naturkatastrophen, Stark- und Extremwetterereignisse abgesichert.“

Weiter heißt es: „Wir werden gesetzlich einen Katalog von Naturgefahren definieren, deren Schäden von der Versicherung erfasst sind.“ Gemeint sind Schäden, die über in Wohngebäudeversicherungen abgedeckte Naturereignisse wie Sturm, Hagel und Blitzschlag hinausgehen. Zu den außergewöhnlichen oder extremen Ereignissen sollen „Hochwasser beziehungsweise Überschwemmungen durch Starkregenereignisse oder steigendes Grundwasser, Lawinen Erdbeben oder Bodensenkungen nach erheblichem Regen“ und insbesondere Sturmfluten gehören.

Der französische Elementarschutz als Vorbild

Das französische Modell fußt auf der Präambel der französischen Verfassung, wo es in Absatz 12 heißt: „Die Nation verkündet die Solidarität und Gleichheit aller Franzosen vor den Lasten, die aus nationalen Katastrophen resultieren“. Zwar gibt es keine Einheitsprämie, da die Prämie dem Markt unterworfen ist und sich nach Versicherungsort, Immobilienwert, -größe und -alter richtet. Dennoch gilt Frankreichs Elementarschadensystem laut dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) als sehr erfolgreich.

Die durchschnittliche Prämie für den separaten Elementarschutz liege bei 26 Euro im Jahr, 98 Prozent aller Haushalte und Unternehmen seien versichert. Denn das Risiko für den Schadenfall verteilt sich auf mehr Schultern. Die Prämie wird von allen gezahlt – auch denjenigen, die in wenig hochwasserbedrohten Gebieten eine Immobilie besitzen.

DAV zweifelt an Versicherungspflicht

Für Deutschland verspreche ein solches Modell weniger Erfolg. Beispielsweise die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) zweifelte zuletzt daran, dass eine Versicherungspflicht zum Elementarschutz die Prämien wirksam begrenzen könne. Grund sei, dass Elementarschäden in der Regel sehr gehäuft auftreten.

DAV-Vorsitzender Maximilian Happacher erklärt: „Es gibt vereinzelt die Behauptung, eine Pflichtversicherung führe zu geringeren Prämien, weil dann die Zunahme der Versichertenzahl das Gesamtkollektiv entlaste. Das ist nicht erwartbar, weil dieser Mechanismus im Falle von Elementarschadenversicherungen nicht in dem Maße greift, wie mancher es sich erhofft. Denn bei Hochwasser sind eben in der Regel alle Häuser in einer Region, die eine bestimmte Gefahrenklasse aufweisen, gleichermaßen gefährdet.“