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Was passiert steuerlich bei Verkäufen von Fondsanteilen mit Verlust?
Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen können mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Das gilt allerdings nicht für Fondsanteile, die der Anleger vor 2009 erworben hat (Alt-Anteile). Soweit Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen aufgrund von Teilfreistellungen steuerfrei wären, sind Verluste allerdings auch nicht abzugsfähig.