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, Aktualisiert am 19.03.2021 - 09:50 Uhrin Recht & SteuernLesedauer: 8 Minuten

Höhere Steuern für Fondssparer? 20 Fragen: Was Berater und Anleger über die Investmentsteuerreform wissen müssen

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  1. Was ist mit dem Bestandsschutz für Fondsanteile, die Anleger vor 2009 erworben haben?

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Der Bestandsschutz für diese Alt-Anteile fällt leider weg. Der Gesetzgeber tut so, als hätte der Anleger die Fondsanteile zum 31. Dezember 2017 verkauft und zum 1. Januar 2018 neu erworben. Das bedeutet: Für den fiktiven Gewinn aus der Veräußerung der Alt-Anteile zum 31. Dezember 2017 zahlt der Anleger keine Steuern – bis dahin gilt der Bestandsschutz quasi noch. Ab 1. Januar 2018 beginnt die Uhr neu zu laufen: Wertsteigerungen der Alt-Anteile ab diesem Zeitpunkt muss der Anleger grundsätzlich versteuern, sobald er sie ver- äußert. Für diese steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne besteht ein Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger. Das heißt: Der Anleger kann die Veräußerungsgewinne mit dem Freibetrag verrechnen. Erst wenn der Freibetrag aufgebraucht ist, entsteht eine Steuerbelastung.

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