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Können offene Immobilienfonds Gewinne aus der Veräußerung deutscher Immobilien weiterhin nach 10 Jahren steuerfrei an Anleger ausschütten?
Nein, ab 2018 sind die Ausschüttungen dieser Veräußerungsgewinne beim Anleger nicht mehr steuerfrei. Dann gelten auch für diese Gewinne die Teilfreistellungen für Erträge aus offenen Immobilienfonds – sprich 60 Prozent bzw. 80 Prozent bei Anlageschwerpunkt im Ausland.