Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Von in Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)Lesedauer: 8 Minuten
Mann mit Taschenrechner
Der zum 1. Januar angehobene Höchstrechnungszins wirkt sich auch auf die Beitrags- und Leistungskalkulation in der BU-Versicherung aus. | Foto: Adobe Express / Matthias Adams mit Canva
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Zum 1. Januar 2025 stieg der Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent . Das war der erste Zinsanstieg seit 30 Jahren. Das hat Folgen für die Tarifkalkulation vieler Versicherungsprodukte. Denn um ihren Leistungsversprechen nachkommen zu können, müssen Versicherer Rückstellungen in ihrer Bilanz bilden.

Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung dieser Rückstellungen nutzen dürfen. Er wird manchmal fälschlicherweise mit dem Garantiezins verwechselt.

Allerdings handelt es sich bei einem Garantiezins um die Mindestverzinsung eines konkreten Lebensversicherungsprodukts – der Höchstrechnungszins begrenzt also den Garantiezins. Die darüberhinausgehende Verzinsung wird jedes Jahr in Form einer Überschussbeteiligung festgelegt.

BU-Rentenanstieg um bis zu 9 Prozent

Neben Lebensversicherungen wirkt sich der höhere Höchstrechnungszins auch auf die Prämien und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) aus. Wie stark, hat der Versichererverband GDV vergangene Woche anhand mehrerer Modellbeispiele berechnet.

Das Ergebnis: Die garantierten BU-Renten könnten im Schnitt um 4,8 Prozent steigen, in einzelnen Modellfällen sogar um bis zu 9 Prozent.  Darüber hinaus müssen Versicherer weniger Kapital zurücklegen, um zukünftige Leistungen zu garantieren, was zu niedrigeren Beiträgen für Neuverträge führen kann.

DAS INVESTMENT hat bei mehreren BU-Anbietern nachgefragt, inwiefern sie die Prämien und garantierten Renten bei Ihren BU-Neuverträgen an den höheren Rechnungszins anpassen werden und ob dies auch für Bestandsverträge aus dem Jahr 2024 gilt und ob die Umstellung automatisch oder nur auf Antrag erfolgt. Hier die Antworten.

PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden