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Neuer Höchstrechnungszins: So reagieren BU-Versicherer

Zum 1. Januar 2025 stieg der Höchstrechnungszins von 0,25 Prozent auf 1 Prozent . Das war der erste Zinsanstieg seit 30 Jahren. Das hat Folgen für die Tarifkalkulation vieler Versicherungsprodukte. Denn um ihren Leistungsversprechen nachkommen zu können, müssen Versicherer Rückstellungen in ihrer Bilanz bilden.
Der Höchstrechnungszins ist eine Obergrenze für den maximal zulässigen Rechnungszins, den Lebensversicherer bei der Berechnung dieser Rückstellungen nutzen dürfen. Er wird manchmal fälschlicherweise mit dem Garantiezins verwechselt.
Allerdings handelt es sich bei einem Garantiezins um die Mindestverzinsung eines konkreten Lebensversicherungsprodukts – der Höchstrechnungszins begrenzt also den Garantiezins. Die darüberhinausgehende Verzinsung wird jedes Jahr in Form einer Überschussbeteiligung festgelegt.
BU-Rentenanstieg um bis zu 9 Prozent
Neben Lebensversicherungen wirkt sich der höhere Höchstrechnungszins auch auf die Prämien und Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) aus. Wie stark, hat der Versichererverband GDV vergangene Woche anhand mehrerer Modellbeispiele berechnet.
Das Ergebnis: Die garantierten BU-Renten könnten im Schnitt um 4,8 Prozent steigen, in einzelnen Modellfällen sogar um bis zu 9 Prozent. Darüber hinaus müssen Versicherer weniger Kapital zurücklegen, um zukünftige Leistungen zu garantieren, was zu niedrigeren Beiträgen für Neuverträge führen kann.
DAS INVESTMENT hat bei mehreren BU-Anbietern nachgefragt, inwiefern sie die Prämien und garantierten Renten bei Ihren BU-Neuverträgen an den höheren Rechnungszins anpassen werden und ob dies auch für Bestandsverträge aus dem Jahr 2024 gilt und ob die Umstellung automatisch oder nur auf Antrag erfolgt. Hier die Antworten.