Hörschäden durch Vuvuzela-Lärm: Wann zahlt die Versicherung?
Quelle: Pixelio
Mit einem Schallpegel von mehr als 120 Dezibel verursachen die kleinen WM-Plagen den Lärm eines Düsenflugzeugs. In der Zulu-Sprache wird Vuvuzela deshalb mit „Krach machen“ übersetzt. Was sich harmlos anhört, kann jedoch weitreichende gesundheitliche Folgen haben: Ärzte warnen vor folgenschweren Gehörschäden wie akuter Taubheit oder chronischem Tinnitus.
„Niemand sollte sich darauf verlassen, dass Versicherungen im Ernstfall die Behandlungskosten und die Kosten für Folgeschäden übernehmen“, sagt Errit Schlossberger, Geschäftsführer von Finance Scout 24. Denn jeder Hörschaden wird einer Einzelfallprüfung unterzogen.
Ein wichtiger Aspekt dabei sei, wer für den Hörschaden verantwortlich zu machen ist, erklärt Tobias Janaschke, Sprecher des Versicherungsspezialisten Domcura. Liege ein Verschulden oder Mitverschulden einer anderen Person vor, greife die Privathaftpflicht. Entstehe der Hörschaden bei einem Unfall, sei dies ein Fall für die Unfallversicherung.
„Wer vom Public Viewing mit Tinnitus-Geräuschen oder gar akutem Hörversagen nach Hause kommt, könnte auch den Veranstalter über dessen Betriebshaftpflicht haftbar machen“, sagt der HDI-Sprecher Christoph Groffy. Allerdings müsste der Geschädigte in diesem Fall nachweisen, dass tatsächlich Vuvuzela-Lärm – und nicht etwa der Geräuschpegel der feiernden Fans – die Ursache ist. Das sei mitunter schwierig.
Auf einen anderen problematischen Aspekt weist Uwe Fahrenholz von der Haftpflichtkasse hin: Nicht immer sei ein Lärmtrauma die Ursache für einen Gehörschaden. Tinnitus habe oftmals psychische Gründe. Ein Geschädigter müsse unter Umständen nachweisen, dass erst der Lärm das Ohrensausen ausgelöst hat.
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