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Honorar-Anlageberaterregister Bafin lehnt VDH-Antrag ab macht aber nichts

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Am 1. August ist das Gesetz zur Honorarberatung gestartet. Laut Bafin war der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) am Starttag jedoch noch nicht im Register gelistet. Und das bleibt auch so, denn beim VDH-Haftungsdacht arbeitet der Verbund mit dem Luxemburgischen Vermögensverwalter Baumann & Partners zusammen. Im Honorar-Anlageberaterregister führt die Bafin jedoch lediglich inländische Institute auf, die die Erlaubnis zur Honorar-Anlageberatung haben.

Baumann & Partners untersteht hingegen der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier. Die Bezeichnung und die Dienstleistung Honorar-Anlageberatung ist ausländischen Instituten in Deutschland laut Kreditwesengesetz (KWG) 36d (2) erlaubt, sie müssen lediglich entsprechend gekennzeichnet sein.

Ins Bafin-Register wollte Baumann & Partners trotzdem gern und stellte Anfang Juli einen Antrag auf freiwillige Eintragung. Zum Start des Honorar-Anlageberatergesetzes teilte die Bafin dem Unternehmen jedoch mit, dass eine freiwillige Aufnahme nicht möglich und auch nicht notwendig sei. Das Unternehmen könne auch ohne Eintrag im Register tätig sein. Damit ist es Berater nach den neuen gesetzlichen Vorschiften erlaubt, unter dem VDH-Haftungsdach Honorar-Anlageberatung zu betreiben.

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