Honorar-Annahmeverbot und Doppelbetreuungspflicht „Ein guter Tag für die Makler“: Bundestag beschließt IDD-Umsetzungsgesetz
In der Nacht zum Freitag hat der Bundestag das IDD-Umsetzungsgesetz beschlossen. Die Änderungen treten zum wesentlichen Teil zum 23. Februar 2018 in Kraft.
Im Vergleich zum veröffentlichten Regierungsentwurf enthalte das neue Gesetz wesentliche Verbesserungen für freie Versicherungsmakler, erklärt Sebastian Grabmaier, Vorstandschef des Maklerpools Jung, DMS & Cie. (JDC). Das Wichtigste aus Grabmaiers Sicht: Das ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene Honorar-Annahmeverbot für Versicherungsmakler wurde wieder gestrichen. Somit können Versicherungsmakler auch künftig weiter entscheiden, ob sie Privatkunden gegen Provision oder gegen Honorar beraten wollen.
Hallo, Herr Kaiser!
"Ein Sieg der Vernunft"
„Diese Änderung ist ein Sieg der Vernunft, da die Politik noch rechtzeitig erkannt hat, dass das gesetzgeberische Ziel der Förderung der Honorarberatung und -vermittlung schwerlich mit den heute gerade mal 318 registrierten Versicherungsberatern möglich ist“, kommentiert der JDC-Chef. Über die rund 47.000 registrierten Versicherungsmakler könne das aber sehr wohl funktionieren.