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Honorar-Annahmeverbot und Doppelbetreuungspflicht „Ein guter Tag für die Makler“: Bundestag beschließt IDD-Umsetzungsgesetz

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Doppelbetreuungspflicht und Online-Vertrieb

„Heute ist ein guter Tag für die Makler“, lobt auch Norman Wirth, Rechtsanwalt und Vorstand beim Vermittlerverband AfW die Streichung des Honorar-Annahmeverbots. Eine weitere Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Fassung betreffe die Doppelbetreuungspflicht, die nun ebenfalls vom Tisch ist. „Die Doppelbetreuungspflicht hätte dazu geführt, dass den Versicherern die gesetzliche Pflicht auferlegt worden wäre, auch Kunden mit bestehender Maklervollmacht zu betreuen oder aber die Versicherungsmakler zu beaufsichtigen“, erklärt der AfW-Vorstand.

Der Verband begrüßt weiterhin, dass es zukünftig keine „wettbewerbsverzerrenden Ausnahmen“ mehr im Onlinevertrieb gibt. Auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Direktversicherer hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln, Makler jedoch nicht. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist nun im Gesetzesentwurf gestrichen. 

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