Die VSAV empfiehlt deshalb: Makler sollten ihren Versicherungsschutz und die Deckungshöhe entsprechend ihrer Zielgruppe und ihres Leistungsangebots überprüfen und anpassen. Dies könne innerhalb von 48 Stunden durch eine sogenannte On-Top-Schutz-Deckung erfolgen.
Haftungsrisiken können zudem durch Online-Dienstleistungen wie onlinebasierte Kundenordner, Onlinewerbung und Datenschutzprobleme entstehen. Von Vorteil sei es deshalb, wenn die VSH-Police in einen Rahmenvertrag eingebunden ist.