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Honorarberater begrüßen Aigner-Papier: „Kontrolle durch die Bafin ist die richtige Wahl“

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DAS INVESTMENT.com: Dazu soll auch das uralte Provisionsabgabeverbot im Versicherungsbereich fallen. Was hätte dies für Konsequenzen für die Branche?

Niklas
: Die Abschaffung des in der Tat uralten Provisionsabgabeverbotes soll gemäß dem Eckpunktepapier für die Versicherungsberater, nicht aber zwingend für die Versicherungsvermittler gelten. Insofern hätten die Versicherungs- beziehungsweise Honorarberater endlich die Gelegenheit, mit einem tatsächlich vollwertigen Tarifangebot gegenüber den Kunden aufwarten zu können. Dies würde den Wettbewerb zum Vorteil des Kunden beleben. Der etablierte Finanzvertrieb fürchtet natürlich um den Verlust derart alter Pfründe.

DAS INVESTMENT.com
: Eine festgelegte Vergütungsordnung wie bei Rechtsanwälten hält das Aigner-Ministerium für die Honorarberater zwar für wünschenswert, aber nicht für zwingend erforderlich. Haben Sie entsprechende Vorschläge in der Schublade?

Niklas
: Ja - allerdings teilen wir hier die Sicht des Verbraucherschutzministeriums voll und ganz. Intern sind entsprechende Vorschläge bereits äußerst kontrovers diskutiert worden. Aktuell aber ist aus unserer Sicht eine solche Debatte noch gar nicht erforderlich, der Fokus sollte vielmehr zunächst konzentriert auf der gesetzlichen Verankerung und der hierdurch bewirkten Kundenaufklärung liegen. Im Supermarkt reden wir ja auch nicht bereits über die konkrete Ausgestaltung des Warenregals, wenn wir noch gar nicht genau wissen, was da hineinkommen soll. Wir haben den Eindruck, dass die bereits aufgekommene Kritik an etwaigen Details des Eckpunktepapiers eher eine grundsätzlich ablehnende Haltung zur Honorarberatung überdecken und die nun folgenden Diskussionen von Beginn an dämpfen soll.

DAS INVESTMENT.com: Sehen Sie denn Punkte aus dem Eckpunktepapier auch kritisch?

Niklas: Wir sehen in dem Eckpunktepapier einen insgesamt sehr runden und ausgewogenen Vorschlag zur Etablierung der Honorarberatung in Deutschland. Uns scheint, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits zu konkrete Forderungen an das Eckpunktepapier gestellt werden - es dient doch vor allem dazu, zunächst die Honorarberatung überhaupt gesetzlich zu etablieren. Viele konkrete Vorschriften, zum Beispiel Anforderungen an die Sachkunde werden sich im weiteren Verlauf sinnvollerweise vermutlich an denen für die klassische Vermittlung in Banken und Finanzvertrieben orientieren. Es muss gelten: Gleiches Recht für alle. Der Kunde entscheidet mit seiner Nachfrage über den tatsächlichen Erfolg der konkurrierenden Beratungsmodelle.

DAS INVESTMENT.com: Wo sehen Sie die Honorarberatung in Deutschland derzeit?

Niklas: Die Etablierung der Honorarberatung schreitet in Deutschland gerade in diesem Jahr spürbar voran, und zwar deshalb, weil sie von den Kunden bereits proaktiv im Tagesgeschäft nachgefragt wird. Unsere Mitglieder sehen sich einer kontinuierlich wachsenden Zahl von Anfragen gegenüber. Insofern bestätigt der Kunde doch schon längst, dass er die Honorarberatung in Deutschland möchte. Hätte die Honorarberatung keinen Erfolg, wäre der Aufschrei der Kritiker zudem natürlich gar nicht so groß, wie er jetzt ist – eine treffende Bestätigung also. Der aktuelle Diskussionsprozess darf nicht dazu führen, dass die Kritiker den Eindruck erschaffen, da wolle ein ganz neues Beratungsmodell in den Markt, das aber eigentlich niemand zumindest so richtig wolle.

DAS INVESTMENT.com
: Wie geht der Diskussionsprozess mit der Politik nun weiter?

Niklas
: Wir reden im weiteren Verlauf mit den beteiligten Ministerien und den Vertretern des Bundestages, zum Beispiel im Finanzausschuss, über die gesetzliche Rahmengebung für eine bereits stattfindende und bestens funktionierende Honorarberatung. Die Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen wird fortgesetzt, und wir hoffen, dass das Eckpunktepapier des Verbraucherschutzministeriums allseits großes Gehör finden wird. Wir bleiben hier in Berlin eng am Ball und werden die Diskussion weiter aktiv begleiten.

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