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Honorarberater klärt auf Vom Banker zum Berater mit Banklizenz: 4 Wege in die Selbständigkeit

Frank Frommholz, Geschäftsführender Gesellschafter bei Finanzberatung Frommholz OHG
Frank Frommholz, Geschäftsführender Gesellschafter bei Finanzberatung Frommholz OHG

Getrieben durch die massiven Strukturveränderungen in den Banken, überlegen oder vollziehen langjährige Bankangestellte in allen Bereichen eine Neuorientierung. Vor allem erfolgreiche Kräfte aus dem Private und Wealth Management denken über verschiedene Formen der Selbstständigkeit nach. Welche Alternativen gibt es und wie kann man die voneinander abgrenzen.

Abhängige Bankberater

Moderner Alltag in vielen Kreditinstituten: Ständig erhöhte Umsatz- und Ertragsvorgaben und gleichzeitig die Befürchtung, dass die nächste Umstrukturierung im Vorstand schon in Erwägung gezogen wird, beeinflussen die Arbeitsfreude ganz erheblich. Denn die Richtung ist häufig die gleiche: Arbeitsverdichtung, Mitarbeiterentlassungen, Filialschließungen, Rationalisierungen.

Dabei hat die Arbeit vielen Bankern jahrzehntelang Spaß gemacht. Übergeordnete, unternehmensgesteuerte Marketingmaßnahmen entbinden die angestellten Bankberater nämlich von dem eigentlichen Problem der Selbstständigkeit: Woher bekomme ich neue Mandate? Durch die vorhandene Banklizenz des Arbeitgebers gibt es auch keinerlei Restriktionen in den Finanz-Instrumenten, die eingesetzt werden können. Ob nun Zertifikate, Beteiligungen oder Einzelaktien zielführend erscheinen, alles kann verwendet werden. Neidvoll schauen in der freien Wirtschaft arbeitende Finanzberater auf diese paradiesischen Zustände. Wäre da nicht der eingangs beschriebene „moderne Alltag“ und die täglich spürbare Abhängigkeit. Aber genau darum überlegen immer mehr Bankberater, ihren Status zu verändern.

Im Internet gibt es viele Möglichkeiten, sich auf eine Selbstständigkeit vorzubereiten. Besonders entscheidungsfördernd ist ein sehr detaillierter Einkommens-Check, um die finanzielle Machbarkeit einer Selbstständigkeit zu hinterfragen auf http://www.selbstchef.de/einkommenscheck

Unabhängiger Fondsberater

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Zunächst gilt es, das Geschäftsmodell zu modellieren. Wer mit einer Betreuung ausschließlich im Investmentfondsbereich zufrieden ist, kann im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme nach §34f oder §34h (ab 2018 die Unabhängigen) der GewO tätig werden. Unter dieser Erlaubnis dürfen bei einer Depotbetrachtung allerdings keine Einschätzungen beispielsweise über einzelne Aktien oder Anleihen gegeben werden und natürlich dürfen diese auch nicht eingesetzt werden. Für die meisten ehemaligen Wealth Manager keine wirkliche Option.

Positiv zu bewerten ist, dass die Abhängigkeiten deutlich reduziert werden. Die Bestände gehören dem Fondsberater, er stellt Rechnungen und ihm fließen Provisionen/Serviceentgelte zu. Aber dafür beginnt der ganz normale Wahnsinn, sich in Deutschland selbstständig zu machen: Behörden, Zulassungen, Finanzamt, Formulare ohne Ende, Haftung allerorten, Marketing, aber wie? Das sollte man nicht unterschätzen, zumal am Anfang die Kunden noch nicht Schlange stehen. Aber es lohnt sich, etwas Eigenes aufzubauen und damit Werte zu schaffen.

Haftender Vermögensverwalter

Eine eigene BaFin-Lizenz ist für diesen Personenkreis natürlich das Element maximaler Eigenständigkeit und Freiheit. Gefühlt ist das wie eine eigene Banklizenz. Vorab müssen aber die strengen (persönlichen und fachlichen) Anforderungen der Aufsicht erfüllt werden. Zusätzlich ist die Bereitschaft erforderlich, neben dem Kundengeschäft auch die Themen der Regulierung ausführlich und eigenverantwortlich zu bewältigen. Und schließlich müssen auf der Basis des realisierbaren Geschäftsvolumens auch die laufenden Kosten der Regulierung getragen werden können. Und das sind sowohl bei der Beantragung, als auch jährlich, nennenswerte 5-stellige Beträge.

Derartige Kosten können vielleicht noch aus der erhaltenen Abfindung bezahlt werden. Aber zu den oben geschilderten Anfangsproblemen einer Selbstständigkeit kommt mit einer BaFin-Lizenz nach § 32 KWG ein Wust regulatorischer Auflagen und Prüfungen auf den Gründer zu. Viele Problemzonen, gleichwohl die umfassendste und unabhängigste Betreuungsform außerhalb der Banken.

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