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Honorarberater verabschieden Verhaltenskodex

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Nach dem vom BVDH verabschiedeten Berliner Honorarberater-Kodex verpflichten sich Berater des Verbands, keinerlei Provisionen von Produktanbietern oder Vertriebsorganisationen zu vereinnahmen.

Das Verbot erstreckt sich auch auf die sogenannten Kick-back-Zahlungen. Auch Zuwendungen jeglicher Art, insbesondere Provisionsrückvergütungen der Produkthersteller, Bestandsprovisionen und Vermittlungsprovisionen, sind tabu.
 
BVDH-Vorstände Karl Matthäus Schmidt und Dieter Rauch kündigen zudem ein Prüfverfahren an, das noch in diesem Jahr anhand eines standardisierten Fragenkatalogs von einem Wirtschaftsprüfer umgesetzt und anschließend zertifiziert werden soll. Jeder Honorarberater, der das Prüfverfahren erfolgreich durchläuft, darf künftig das Qualitätssiegel des BVDH verwenden.


Hintergrundinfo: Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der Quirin Bank und dem VDH (Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen.
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