LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in HonorarberatungLesedauer: 3 Minuten

Honorarberater warnen „Honorarvermittler zielen ausschließlich auf eigenen Profit“

Seite 2 / 2


„Strukturvertriebe haben verbrannte Erde hinterlassen“

Nach der Deutschen Einheit zu Beginn der 1990er Jahre hätten Strukturvertriebe nur ein paar Jahre benötigt, um insbesondere in Ostdeutschland verbrannte Erde zu hinterlassen. Dadurch sei das Ansehen der Finanzberatung und der Finanzberater beinahe zerstört worden.

VDH-Chef Dieter Rauch: „Das Gleiche droht jetzt der Honorarberatung und den Honorarberatern durch die Verbreitung der Honorarvermittlung.“ Traurig sei, dass selbst Uni-Professoren den Unterschied zwischen beiden Konzepten nicht erkennen bzw. nicht erkennen wollen.

VDH fordert die Politik auf, umgehend eine Bezeichnungspflicht für Finanzvermittler und Finanzberater einzuführen. Ausschließlich Zeit und Know-how dürfen vergütet werden und nicht die erfolgsabhängige Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten.

Verbot von Provisionssurrogaten

Darüber hinaus fordert der VDH ein Verbot von Provisionssurrogaten mittels Factoring und Kostenausgleichsvereinbarungen. Zusätzlich muss endlich dafür gesorgt werden, dass ausschließlich Honorar-Finanzanlageberater (§34h) beziehungsweise Honorar-Anlageberater (KwG) Honorare annehmen dürfen.

„Wir brauchen kein Provisionsverbot, sondern ein Honorarannahmeverbot für Vermittler von Finanzprodukten“, fordert Rauch. Nur eine strikte Trennung von Vermittlung und Beratung schützt den Verbraucher und stärkt das Berufsbild des Honorarberaters.

Der VDH verweist auf seine für jeden angeschlossenen Honorarberater bestehenden Leitlinien für die Honorarberatung in Deutschland. Diese Leitlinien wurden von namhaften und renommierten Honorarberatern im Rahmen der Tegernseer Beschlüsse im Jahr 2006 definiert und lauten:

Honorarberatung...
  • ist eine Dienstleistung neutraler Berater, bei der ausschließlich das Knowhow und der Zeitaufwand vergütet werden.
  • beruht auf völliger Transparenz und der Ablehnung jeglicher offener und versteckter Vergütungen durch Dritte.
  • verfolgt die nachhaltige Betreuung von Mandanten in deren ausschließlichem Interesse.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion