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Honorarberatung FPSB-Chef gegen Provisionsverbot

Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland)
Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland)
Fast ein Jahr ist es nun her, dass das neue Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) in Kraft getreten ist. Das Gesetz definiert erstmals einen klaren Rahmen für die Beratung gegen Honorar. Ziel war und ist es, mehr Transparenz bei der Vergütungsform der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden bewusst zwischen der Anlageberatung auf Provisions- und Honorarbasis entscheiden können.

Mit der Gesetzesnovelle wurden der „Honorar-Anlageberater“ und der „Honorar-Finanzanlageberater“ als geschützte Berufsbezeichnungen eingeführt. Die Honorarberater sind dadurch unter anderem nun dazu verpflichtet, einen ausreichenden Marktüberblick zu haben und keine Provisionen anzunehmen. Außerdem dürfen sie ihre Beratung nicht aus Eigeninteresse auf bestimmte Produkte beschränken.

Wir erinnern uns: Die Begeisterung über das Gesetz war zunächst groß, denn die gesetzliche Verankerung der Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland, so die fast einhellige Meinung, bietet eine Alternative zur provisionsbasierten Beratungsform. Doch von der Anfangseuphorie ist leider nicht mehr viel übrig. Trotz aller anderslautenden Meldungen steckt die Honorarberatung hierzulande immer noch in den Kinderschuhen.

Die Gründe dafür? Anders als in anderen europäischen Ländern sind Anleger hierzulande provisionsbasierte Vergütungen gewöhnt und nehmen die Finanzberatung als kostenlos wahr. Die Akzeptanzhürden für die Honorarberatung sind entsprechend hoch. Ein weiteres Hindernis dürfte nach wie vor die vergleichsweise geringe Bekanntheit der Honorarberatung in Deutschland sein.

Finanzwissen fehlt

Das hat zur Folge, dass den meisten Verbrauchern hierzulande in der Regel die Unterschiede der beiden Vergütungsformen mit ihren Konsequenzen gar nicht bekannt sind und sie folglich auch nicht in der Lage sind, eine bewusste Entscheidung für oder gegen die eine oder die andere Vergütungsform zu treffen.
Wie also kann man das Dilemma lösen? Es ist natürlich ein Irrglaube, dass eine Honorarberatung zwangsläufig eine gute Beratung ist. Honorarberatung ist nur eine von mehreren Vergütungsformen. Sie sagt nichts über die Beratungsqualität aus.

Ich glaube aber, dass die Honorarberater ihre Vergütung noch stärker als bislang mit adäquater Beratungsqualität gegenüber ihren Kunden legitimieren und von vornherein signalisieren müssen. Mehr Mut und mehr Selbstbewusstsein sind gefragt. Das reicht natürlich aber noch nicht aus. Zwingend hinzu kommen muss auch eine qualitativ hochwertige Beratung. Während ein Zusammenhang zwischen der Vergütungsform des Finanzberaters und der Beratungsqualität empirisch nicht hinreichend belegt ist, gilt eine positive Korrelation zwischen der Qualifikation des Beraters und der Beratungsqualität als gesichert.