LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
Lesedauer: 4 Minuten

Honorarberatung FPSB-Chef gegen Provisionsverbot

Seite 2 / 2


Qualität macht den Unterschied aus
Denn eins ist klar: Eine hochwertige Ausbildung, die neben den reinen Produktkenntnissen vertieftes rechtliches, steuerliches, volkswirtschaftliches und finanzökonomisches Know-how umfasst, ist Voraussetzung für eine ganzheitliche und zielgerichtete Beratung im Sinne des Kunden. Zusätzlich muss eine laufende Kontrolle im Rahmen einer berufsständischen Lösung gesichert werden, um eine nachhaltige Beratungsqualität zu gewährleisten.

Der FPSB Deutschland drängt deshalb schon seit langem darauf, die Anlageberatung in Deutschland insgesamt zu stärken, so dass Verbraucher auf transparenter Informationsbasis die für sie ideale Beratungsform frei wählen können. Unabhängig von der Vergütungsform besteht der Idealfall somit in einer neutralen, produktunabhängigen Beratung und davon getrennt der Umsetzung der Empfehlungen, um die Kollision zwischen Berater- und Kundeninteressen zu vermeiden.

Der Verbraucher sollte auf Basis transparenter Entscheidungsgrundlagen die für ihn ideale Kombination der Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistung auf Honorar- oder Provisionsbasis beziehungsweise adäquater Mischformen frei wählen können. Oberstes Prinzip einer jeden Finanzberatung muss es sein, dem Kunden diejenigen Finanzprodukte zu empfehlen, die seinen Bedürfnissen am besten entsprechen, primäre Vertriebsanreize müssen in den Hintergrund treten.

Honorarberatung mit großem Potenzial
Wenn aber der Verbraucher den Beratungs- und Umsetzungsprozess als unterschiedliche Leistungsbausteine wahrnimmt, erlangt er ein adäquates Verständnis für die Eigenständigkeit und Wertigkeit beider Prozessschritte sowie für deren Vergütungskomponenten. Insbesondere bei den FPSB-Zertifikatsträgern wird auch aus diesem Grund die Beratung auf Honorarbasis in Deutschland als ein Geschäftsmodell mit großer Zukunft angesehen.

Fazit: Honorarberatung richtig gemacht, ist eine feine Sache. Sie als Alternative zur bisherigen Beratungs- und Vermittlungspraxis zu fördern, ist richtig. Wer aber mehr fordert, beispielsweise ein Verbot der Provisionsvermittlung generell, muss erklären, wie er die Beratung und damit auch die Vorsorge und Vermögensbildung der Deutschen in der Fläche gewährleisten will.

Zur Person:

Prof. Dr. Rolf Tilmes ist Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland. Außerdem ist er Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Oestrich-Winkel. Tilmes (Jahrgang 1964) hat nach dem BWL-Studium in Oestrich-Winkel, Paris und Phoenix, USA, sowie einem MBA an der J.L. Kellogg Graduate School (USA) 1999 über Financial Planning und Private Banking promoviert. Prof. Dr. Tilmes ist seit 1997 als CERTIFED FINANCIAL PLANNER® zertifiziert und wurde 2006 zum HonCFEP (Certified Foundation and Estate Planner) ernannt.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen