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Honorarberatung „Großbritannien ist Vorreiter, aber keine Blaupause für Deutschland“

Lesedauer: 4 Minuten
Seit Anfang 2013 gilt im Vereinigten Königreich die Retail Distribution Review (RDR), eine eigenständige Regulierung der britischen Finanzaufsicht, die ein Provisionsverbot für die Vermittlung von Kapitalanlagen und Vorsorgeprodukten nach sich zog. Während in anderen Produktbereichen nach wie vor Provisionen gezahlt werden, hatte RDR nachhaltige Auswirkungen auf die Vorsorgeberatung britischer Bürger.

„Berater müssen ihre Vergütung nun transparent mit dem Kunden vereinbaren. Zusätzlich hat RDR die Qualifikationsanforderungen an die Berater deutlich erhöht. Dies ist ein wichtiger Aspekt der Regulierung, der häufig übersehen wird“, betonte Christian Nuschele, Leiter des Maklervertriebs des britischen Versicherers Standard Life auf dem Honorarberatungskongress in Hanau. „Die Beratungsqualität und das Image der Finanzberater haben sich dadurch deutlich verbessert“, so Nuschele. Es gibt nun zwar weniger, aber wesentlich zufriedenere Berater und Kunden. Banken hingegen haben sich eher aus dem Geschäft zurückgezogen.

Beratungslücke entstanden

„Großbritannien ist bei der Transparenz der Vergütung und der Förderung der Honorarberatung Vorreiter. Wir sollten allerdings aus manchen britischen Fehlern lernen“, so Rechtsanwalt Norman Wirth, AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Denn auf der Insel ist eine ernsthafte Beratungslücke entstanden. Die 34.000 im Markt verbliebenen Finanzberater konzentrieren sich auf diejenigen Zielgruppen, die für ihre Dienstleistung infrage kommen und die Honorare bezahlen wollen und können. Meist sind das Kunden ab 100.000 Pfund Einmalanlage oder ab 50.000 Pfund Jahresverdienst.

Angehörige unterer Einkommensschichten finden kein Beratungsangebot mehr, das sie sich leisten können und sind stattdessen auf staatliche Informationsstellen und auf standardisierte Produkte ohne Beratung angewiesen – ein negativer Begleiteffekt, der kritisch diskutiert wird. Nach jüngsten Meldungen überlegt die Aufsichtsbehörde FCA daher, in Teilbereichen wieder Provisionen zuzulassen. Eine grundsätzliche Abkehr von der RDR ist aber nicht geplant.


Von links: Norman Wirth, AfW, Christian Nuschele, Standard Life und Sven Putfarken, M+P Vorsorge- und Vermögensmanagement, auf dem Honorarberaterkongress in Hanau. Foto: Oliver Lepold

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