Honorarberatung: Netto-Tarife und keine Produkt-Beschränkungen
Eine Plenarsitzung im Bundesrat. Quelle: Getty Images
Die Bundestagsausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz kritisieren, dass die Honorarberatung auf bestimmte Produkte beschränkt werden soll. Die meisten Kunden, die einen Honorarberater kontaktieren würden, wüssten nicht, welche Produkte konkret für sie in Frage kämen, sondern haben einen „eher abstrakten Beratungswunsch“, argumentieren sie. Daher fordern die Ausschüsse, Honorarberatung auch auf Versicherungen auszuweiten.
Des Weiteren sollen Produktgeber zum Angebot von Netto-Tarifen verpflichtet werden, fordern die beiden Ausschüsse. Dies sei eine Grundvoraussetzung, um eine Vergleichbarkeit der Kosten einer Honorarberatung mit der der Provisionen zu ermöglichen und somit die honorarbasierte Beratung marktfähig zu machen.
Darüber hinaus wünschen sich die Bundesrat-Politiker Klarheit darüber, ob Mischformen erlaubt sind und ob zum Beispiel ein Finanzanlagenvermittler und ein Honorar-Finanzanlagenberater in einer Bürogemeinschaft oder Gesellschaft zusammenarbeiten können.
>> Die ausführlichen Empfehlungen der Ausschüsse finden Sie hier
Des Weiteren sollen Produktgeber zum Angebot von Netto-Tarifen verpflichtet werden, fordern die beiden Ausschüsse. Dies sei eine Grundvoraussetzung, um eine Vergleichbarkeit der Kosten einer Honorarberatung mit der der Provisionen zu ermöglichen und somit die honorarbasierte Beratung marktfähig zu machen.
Darüber hinaus wünschen sich die Bundesrat-Politiker Klarheit darüber, ob Mischformen erlaubt sind und ob zum Beispiel ein Finanzanlagenvermittler und ein Honorar-Finanzanlagenberater in einer Bürogemeinschaft oder Gesellschaft zusammenarbeiten können.
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