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Honorarberatungsgesetz: „Das versteht kein Kunde“

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Sie schaffe Fehlanreize, erklärt Carsten Sieling. Der SPD-Abgeordnete befürchtet, dass die Kunden sich nun anstatt für die für sie am besten geeigneten Produkte für Produkte mit den höchsten Provisionen entscheiden. Daher fordert die SPD ein Verbot von Provisionsdurchleitungen und die Verpflichtung zum Angebot von Nettotarifen.

Steuerliche Ungleichbehandlung

„Der gesetzliche Zwang, alle am Markt existierenden Finanzinstrumente zu Nettotarifen anzubieten, würde zu einem unverhältnismäßig hohen bürokratischen Aufwand führen“, entgegnet Christian Schmetz von der Arbeitsgruppe Finanzen bei der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Auch Wolfgang Bruger von der WBA Wolfgang Bruger Assekuranzmakler bezweifelt, dass sich Nettotarife flächendeckend durchsetzen werden, „jedenfalls, was die gesamte Spannbreite aller Versicherungs- und Finanzanlagen betrifft“.

Honorarberater Reinholz sieht das ähnlich. Letztlich wolle der Kunde manchmal gar nicht wissen, welche Kosten und Gebühren manches Produkt mit sich trägt. „Auch der Pulli bei Benetton oder das Auto bei BMW kommen nicht ins Schaufenster mit einem Nettoherstellungspreis zuzüglich ausgewiesener Händlermarge.“

Anders sieht das Markus Richert von der Vermögensverwaltung Portfolio Concept. „Mir ist kein Markt bekannt, wo ein preiswerteres Produkt bei identischen Leistungen sich nicht durchsetzt – Transparenz vorausgesetzt“, sagt er. Überteuerte oder überflüssige Produkte werden laut Richert hingegen vom Markt verschwinden.

Ein weiteres Problem, das die Kritiker des Honoraranlageberatungs-Gesetzes monieren, ist die steuerliche Ungleichbehandlung der Provisionen und der Beratungshonorare. Denn die Provisionen sind von der Umsatzsteuer befreit, Beratungshonorare hingegen nicht. „Bei angenommen gleichem Verdienst muss der Honorarberater aufgrund der Steuer 19 Prozent mehr einnehmen“, rechnet Ingrid Otten von FPO Finanzplanung & Honorarberatung Oldenburg vor.

Darüber hinaus bemängelt sie, dass die Honorare steuerlich beim Endkunden nicht absetzbar sind, die Kosten für eine provisionsbelastete Anlageform aber schon. „Ist das gewollt?“, fragt die Beraterin.

Auch die Kunden sind gefragt

Ja, meint der FDP-Politiker Sänger. „Privatpersonen können ihre Steuerberater-Honorare ja auch nicht von der Steuer absetzen“, sagt er. Er sehe da keinen Unterschied zur Finanzberatung. Beim Verbot von Mischmodellen, demzufolge derselbe Berater beziehungsweise dasselbe Unternehmen nicht sowohl provisionsbasierte Beratung als auch Honorarberatung anbieten darf, gehen die Meinungen auseinander.

Laut Richert sollten Mischmodelle verboten werden. „Anderenfalls ist die Gefahr groß, dass Kunden doppelt abkassiert werden“, meint er. Reinholz hingegen findet ein Verbot der Mischmodelle „nicht wünschenswert“. Pure Honorarberatung lohne sich nur für Kunden mit größeren Anlagevolumen, sagt er. „Für kleinere Beträge sind solche Modelle für den Kunden unattraktiv, da fährt er mit klassischen Vergütungsmodellen besser.“

Auch Bruger kann die Alles-oder-nichts-Regel nicht nachvollziehen. Seiner Meinung nach reicht es vollkommen aus, wenn der Berater bei jedem Geschäft aufzeigt, wie und in welchem Umfang er für seine Leistung honoriert wird. Auch Michael Renze von Abatus Vermögensmanagement kritisiert die steuerlichen Nachteile sowie den Verbot von Mischmodellen und bezeichnet das neue Gesetz als einen „Schnellschuss“.

Allerdings schiebt Renze den Schwarzen Peter nicht allein der Politik zu. Auch die Akteure in der Finanzbranche seien gefragt, unter anderem bei der Einführung von Nettotarifen, die bei vielen Produkten fehlen, meint er. „Und zu guter Letzt ist da ja noch der Kunde selbst, dem ein wenig Beschäftigung mit den wichtigen Themen Finanzen und Versicherungen guttun würde.“

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