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in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

„Honorare schließen Beratungslücken“ DVVF nennt 3 Gründe für das Provisionsverbot

Wäre ein Provisionsverbot, wie es seit 2013 in Großbritannien gilt, eine Option für Deutschland? Nein, meinen viele Branchenvertreter. Sie befürchten steigende Kosten, die gerade Kunden mit einem geringen Vermögen von einer Honorarberatung fernhalten würden. Außerdem rechnen viele Verfechter der Provisionsvermittlung mit einem Beraterschwund, sollte die Bundesrepublik ein Modell nach britischem Vorbild einführen.

Alles Quatsch, meint die die Deutsche Verrechnungsstelle für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen (DVVF) und bezieht Stellung zu den häufigsten Kritikpunkten am Provisionsverbot.

Kritikpunkt 1: Beratersterben 

Es gab und gibt kein Maklersterben in Großbritannien, schreibt die DVVF. Die Studie der Europe Economics zeige zwar, dass die Zahl der Berater in den Jahren 2011 – 2014 tatsächlich um 9.350 gesunken sei. Jedoch entfielen davon  58 Prozent auf den Bankensektor.  Hier stellten sowohl die Barclay Bank als auch die HSBC Bank ihren abhängigen Vertrieb komplett ein, um sich zum Beispiel auf das Online-Geschäft zu fokussieren. Dies sei also eine rein strategische Entscheidung, die nichts mit dem Provisionsverbot zu tun habe. 

Außerdem kündigten bereits im Vorfeld der Provisionsverbot-Einführung viele Finanzberater an, vorzeitig in den Ruhestand gehen zu wollen. DVVF beziffert ihren Anteil auf rund 40 Prozent.  

Dass dem Provisionsverbot angelastete Maklersterben resultiert also aus strategischen Bank- oder persönlichen Entscheidungen der Berater, folgert die DVVF. Die Umsatzerlöse im Bereich Versicherungen und Investment seien sogar leicht angestiegen.