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„Honorare schließen Beratungslücken“ DVVF nennt 3 Gründe für das Provisionsverbot

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Kritikpunkt 2: Beratungslücke

Des Weiteren konnten Provisionsverbots-Kritiker in Großbritannien eine wachsende Schere zwischen Arm und Reich beobachten. Während Vermögende eine qualitativ höherwertige Beratung als vor dem Provisionsverbot bekämen, lohne sich die Beratung von Menschen mit einem geringen Vermögen mittlerweile weder für Berater noch für Kunden, so das Argument. 

Falsch, meint die DVVF. „Es gibt ausreichend Beratungskapazitäten, eventuelle Beratungslücken sind jedenfalls nicht einem Mangel an Beratern geschuldet“. Es sei vielmehr das Gegenteil der Fall. Schließlich könnten Makler, die für ein Honorar arbeiten, auch Beratungsleistungen zu Produkten anbieten, von denen ein Provisionsvermittler aufgrund des großen Aufwands und der geringen Vergütungen die Finger lassen würde. „Honorare schließen in diesem Kontext sogar Beratungslücken“, so die DVVF.

Kritikpunkt 3: Finanzprodukte werden teurer

Nach der Einführung des Provisionsverbots seien die Fonds zwar günstiger geworden, weil der Ausgabeaufschlag entfiel. Außerdem konnte die Gesellschaften ihre Vertriebskosten senken und gaben dies in Form niedrigerer Verwaltungsgebühren an die Anleger weiter. Doch diese Ersparnis decke nicht die Kosten, die den einstigen Provisionsberater-Kunden nun durch die Beratungshonorare entstünden, meint Jonathan Willcocks, Leiter Fondsvertrieb an Privatkunden bei der britischen Investmentgesellschaft M&G.

Laut DVVF eine zu einfache Rechnung. Denn Willcocks spricht ja nur über aktiv gemanagte Fonds. Makler auf Honorarbasis seien aber laut dem DVVF in der Lage, dem Kunden „extrem kostenarme Lapitalanlagen“ wie ETFs, Nett- Lebens- und Rentenversicherungs-Tarife sowie Produkte von Direktversicherern anzubieten.

Ein weiterer Grund, warum Vermittlungshonorare in Verbindung mit Netto-Tarifen günstiger als vergleichbare Provisionslösungen seien, sei die Kalkulationsgrundlage, erklärt die Verrechnungsstelle. „Auch wenn dies nicht explizit ausgewiesen wird, ergibt sich die Provisionshöhe aus einer Mischkalkulation: Werden statistisch fünf Vermittlungsversuche für einen Abschluss benötigt, so zahlt dieser Fünfte querfinanziert die vier vorangegangenen vergeblichen Anstrengungen des Vermittlers mit“.