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HTB-Chef Marco Ambrosius im Interview „Logische Weiterentwicklung des KG-Modells“

Marco Ambrosius ist seit August 2016 Geschäftsführer der HTB-Gruppe, einem Fondsinitiator und Asset Manager.
Marco Ambrosius ist seit August 2016 Geschäftsführer der HTB-Gruppe, einem Fondsinitiator und Asset Manager. | Foto: Julia Windhoff

DAS INVESTMENT: Anfang dieses Jahres hat die HTB als erster Initiator eine Bafin-Zulassung für eine Investment-AG bekommen. Wie sieht die Bilanz nach sechs Monaten aus?

Marco Ambrosius: Wir haben bisher rund 600.000 Euro eingesammelt. Das ist weniger, als wir geplant hatten, weil die technische Implementierung bei den Bankpartnern doch deutlich länger dauert als zunächst gedacht. Gekauft haben wir noch nichts, weil wir zuerst den Vorgängerfonds voll investieren wollen. Die Investment-AG kauft künftig Immobilienbeteiligungen am Zweitmarkt und direkt Immobilien. Schwerpunkt dabei sind die Asset-Klassen Büro, Handel, Hotel und Logistik in Deutschland.

Warum haben Sie sich für die Struktur einer Investment-AG entschieden?

Ambrosius: Für uns ist das Konzept die logische Weiterentwicklung des KG-Modells. Die HTB Erste Immobilien Investment AG ist ein nach Kapitalanlagegesetzbuch durch die Bafin voll reguliertes Produkt, das bereits jetzt die Neuerungen des Investmentsteuergesetzes und der Mifid-Anforderungen berücksichtigt. Sie verbindet die Vorteile der Aktiengesellschaft mit denen der Beteiligung. Für Anleger und Vertriebe ergeben sich zudem Vorteile durch stark verkürzte Prozesse. Vieles ist einfacher geworden. Hinzu kommt eine konstruktionsbedingte automatische Anonymität, die die Kunden-Transparenz auf Depotbank und Vertrieb begrenzt. Da wir aus einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft entstanden sind, war der entscheidende Auslöser, dass die Investment-AG steuerlich durch das Inkrafttreten der Investmentsteuerreform zum 1. Januar 2018 für Anleger wirklich interessant wird, vor allem für Immobilien-Investoren.

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Wo genau liegen die Steuervorteile der Investment-AG im Vergleich zum klassischen KG-Modell?

Ambrosius: Beim herkömmlichen KG-Modell mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung beträgt die steuerliche Gesamtbelastung beim Anleger 44,3 Prozent – bei einem Einkommensteuer-Spitzensatz von 42 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Bei einer Investment-AG unterliegen die Einkünfte auf Fondsebene zunächst einer Steuerbelastung von 15,8 Prozent – 15 Prozent Körperschaftsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Von den verbleibenden Einkünften, Vollausschüttung unterstellt, sind auf der Ebene des Anlegers 60 Prozent von der Besteuerung freigestellt. Anleger müssen also nur 33,7 Prozent der vom Fonds erwirtschafteten Einkünfte versteuern, und das auch nicht mit dem persönlichen Einkommensteuersatz, sondern mit 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag. Die steuerliche Gesamtbelastung auf Fonds- und Anlegerebene liegt bei einer Investment-AG also bei 24,7 Prozent der erwirtschafteten Einkünfte und damit deutlich unter den 44,3 Prozent bei einem KG-Modell. 

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