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EuGH: Nächste Runde im Dauerstreit zwischen Huk-Coburg und Check24

Versicherer Huk-Coburg gegen Makler Check24. Dieses Scharmützel beschäftigt Gerichte schon seit Jahren. Es ging um die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24, eine Kündigungsklausel des Direktversicherers Huk24 oder die Aufnahme von Huk-Tarifen in den Vergleichsrechner. Aktuell musste sich der Europäische Gerichtshof (EUGH) mit den beiden Dauer-Streitparteien auseinandersetzen.
Darf Check24 weiter sein Notenbewertungssystem verwenden?
Im aktuellen Fall geht es um das von Check24 verwendete Noten- (von 1,0 bis 4,0) und Sterne-System, das Verbraucher im Tarifdschungel einen besseren Überblick verschaffen soll. Versicherungen seien zu komplex, um ihre Leistungen rechnerisch auf eine Note zu bringen, argumentiert die Huk-Coburg. Die Bewertung sei deshalb ein reines Werturteil und unzulässig. Der Coburger Versicherer sieht darin eine unzulässige vergleichende Werbung und klagte auf Unterlassung und Schadenersatz. Die Klage richtete sich gegen mehrere Unternehmen von Check24.
Gemäß EU-Recht ist vergleichende Werbung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig – nämlich, wenn sie objektiv eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften bestimmter Waren und Dienstleistungen vergleicht. Das mit dem Fall befasste Landgericht München I wollte vom EuGH wissen, ob derlei Vergleiche zulässig sein können, wenn sie in Form von Noten oder Punkten erfolgen. Eingereicht hatten sie die Vorlagefrage bereits im November 2023.
Unzulässige Werbung? Richter melden Zweifel an
Laut Vorabentscheidung des EuGH liegt nur dann vergleichende Werbung im Sinne des EU-Rechts vor, wenn es sich bei Check24 und Huk-Coburg um Mitbewerber handelt, sie also auf demselben Markt um Kundschaft buhlen. Das dürfte allerdings kaum der Fall sein, wie auch die Richter am EuGH durchblicken ließen, da die Huk-Coburg Versicherungsleistungen erbringe, während Check24 sie lediglich vergleiche und vermittele, aber keine Versicherungsprodukte selbst anbietet. Doch abschließend klären muss dies nun das Landgericht in München.
Da auch andere Vergleichsportale von solchen Bewertungen Gebrauch machen, könnte ein abschließendes Urteil Folgen für die ganze Branche haben. Sowohl die Huk-Coburg als auch Check24 wollten sich mit Blick auf das Verfahren laut Medienberichten nicht äußern.
Als Marktführer in der Kfz-Versicherung ist die Huk-Coburg weniger als ihre Mitbewerber auf eine Berücksichtigung in den Vergleichsportalen angewiesen. Doch grundsätzlich haben diese seit Jahren bereits eine starke Marktmacht. Im Geschäft mit Versicherungen treten sie juristisch betrachtet als Makler auf. Schließt ein Kunde über ihr Portal eine Police ab, kassieren sie eine Provision des Versicherers. So sei es „in der Regel“ auch bei Check24, schreibt das Unternehmen.
Kritik von Vermittlerverband
Kritik am Urteil kam wenig überraschend vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Der Vermittlerverband steht Check24 seit Jahren negativ gegenüber, befand sich mit dem Münchener Unternehmen bereits selbst im Rechtsstreit. Der BVK sieht in der Bewertung des EuGH einen „Rückschritt für den Verbraucherschutz und eine Missachtung der hohen Beratungsstandards, die für den persönlichen Versicherungsvertrieb in Deutschland prägend sind“.

BVK-Präsident Michael H. Heinz sagt: „Das Urteil des EuGH ignoriert die Realität des Versicherungsvertriebs im digitalen Zeitalter. Vergleichsportale wie Check24 beeinflussen maßgeblich die Entscheidungen der Verbraucher und Check24 hat als Versicherungsmakler selbst ein hohes wirtschaftliches Interesse daran, bestimmte Versicherungsprodukte zu vermitteln. Wenn im Vertriebsinteresse komplexe Versicherungsprodukte auf einfache Schulnoten reduziert werden, ohne eine fundierte Beratung zu gewährleisten, ist das irreführend und nicht sachgerecht.“
Verbraucherschützer: Vergleichsportale sind nicht unabhängig
Verbraucherschützer raten grundsätzlich zu einem kritischen Umgang mit Vergleichsportalen. Sandra Klug, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, sagt: „Verbraucher sollten nicht glauben, dass ein Vergleichsportal einen kompletten Überblick des Angebots geben.
„Es ist weder unabhängig noch vollständig.“ Klug zufolge suggerieren die Portale, dass der Vertragsschluss einfach zu haben ist. Die Verbraucher fühlten sich gut aufgehoben, obwohl weitergehender Beratungsbedarf bestanden hätte. „Bei komplexen Versicherungen lauern dadurch erhebliche Gefahren.“
Das sagt der Experte:

Branchenkenner und Blogger Stephan von Heymann hat sich den Fall ebenfalls angeschaut. Er schreibt: „Schulnoten für Versicherungsprodukte fand ich schon immer schräg – vor allem, weil sie nie der Frage Rechnung tragen, ob das jeweilige Produkt auch wirklich zur individuellen Kundensituation passt. Gerade bei einem Portal wie Check24, bei dem der Kunde meist allein vor dem Bildschirm sitzt und keine persönliche Beratung wie bei einem Versicherungsmakler erhält, ist das besonders kritisch zu betrachten. Dennoch waren die Absichten der Huk-Coburg wohl kaum rein altruistisch – den reinen Verbraucherschutzgedanken nehme ich ihnen jedenfalls nicht ganz ab. Es bleibt abzuwarten, wie Vergleichsportale künftig mit dieser Verantwortung umgehen.“