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Aktualisiert am 27.01.2020 - 17:10 Uhrin ImmobilienLesedauer: 2 Minuten

Hypo Real Estate: Flowers droht mit Klage

HRE-Zentrale in München
HRE-Zentrale in München

Nach Angaben des „Handelsblatt“ werfen die Gutachter – die Jura-Professoren Matthias Rossi und Ivo Appel von der Universität Augsburg sowie Gregor Bachmann aus Trier – der Regierung vor, sowohl mit dem Rettungsübernahmegesetz als auch mit dem Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Hinzu kämen Verstöße gegen das Europarecht. Ob Flowers Klage einreicht, ist allerdings noch offen. Mit den Gutachten dürfte die Wahrscheinlichkeit aber gestiegen sein. Die Bundesregierung sieht einer möglichen Klage gelassen entgegen. „Wir gehen davon aus, dass die Regeln, die wir beschlossen haben, wasserdicht sind“, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD). Man habe das Gesetz juristisch und verfassungsrechtlich prüfen lassen. „Die Präferenz ist, an Bord zu bleiben“, äußerte ein Sprecher Flowers’ gegenüber dem „Handelsblatt“. Der Investor, der rund 24 Prozent an der Bank hält und bereits über eine Milliarde Euro verloren hat, will im Falle einer Sanierung von der Wertsteigerung profitieren. Einen Bericht der Süddeutschen Zeitung, demzufolge er für seine HRE-Anteile mit 8 Euro pro Aktie 300 Millionen Euro mehr verlangt hätte als sie wert seien, hat Flowers dementiert. Das Übernahmeangebot der Regierung sieht lediglich 1,39 Euro pro Aktie vor. Um die für die Sanierung notwendige Kontrolle über das Unternehmen zu bekommen, will der Bund möglichst viele Aktien aufkaufen. Zusätzlich sollen bei einer Hauptversammlung am 2. Juni bis zu 90 Prozent der Anteile durch eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss der übrigen Aktionäre erworben werden. Dann könnte der Bund durch einen „Squeeze-out" – also einen Zwangsausschluss der Restaktionäre – zum alleinigen Eigentümer der Gesellschaft werden. Sollte dieser Plan scheitern, käme es zur Enteignung.

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