IDD im Europaparlament Neue Vermittler-Richtlinie vor Verabschiedung
Was im Investmentbereich die Finanzdienstleisterrichtlinie Mifid II regulieren soll, ordnet im Bereich Versicherungen die Vermittler-Richtlinie IDD: Die Insurance Distribution Directive (IDD) wird am heutigen Dienstag vom EU-Parlament in Brüssel verabschiedet. Über den anstehenden Beschluss berichtet versicherungswirtschaft-heute.de.
Mit der neuen Richtlinie sollen Versicherungsangebote für Verbraucher transparenter und vergleichbarer werden. Zukünftig soll der Versicherungskunde im Mittelpunkt stehen – und nicht die Abschlussprämie des Vermittlers, so die Intention der Richtlinie.
Provisionszahlungen sollen keinen negativen Einfluss mehr auf die Beratung bei Versicherungsvermittlung haben. Das breite Spektrum an möglichen negativen Einflüssen muss die Europäische Kommission in Zukunft allerdings erst noch definieren. Die IDD-Richtlinie soll aller Voraussicht nach ab Ende 2017 in der EU wirksam werden.
Verbraucherschützer hatten im Vorfeld ein generelles Provisionsverbot für die Vermittlung von Lebensversicherungen gefordert. Dieses enthält IDD allerdings nicht. Ebenso wenig sollen Vermittlerprovisionen in Zukunft automatisch offengelegt werden. Dagegen verpflichtet die Richtlinie in Zukunft jeden Vermittler darzulegen, von wem und in welcher Form er bezahlt wird. Auch sollen zukünftig alle Kosten und Gebühren, die mit einem Versicherungsprodukt zusammenhängen, dem Kunden gegenüber transparent gemacht werden.
Die Richtlinie IDD schraubt auch die Anforderungen an die Ausbildung von Versicherungsvermittlern hoch. Daneben wird auch das sogenannte „Cross-Selling“ in geregelte Bahnen gelenkt: Beim Kauf beispielsweise eines Autos darf nicht automatisch eine Kfz-Versicherung mit verkauft werden.
Mit der neuen Richtlinie sollen Versicherungsangebote für Verbraucher transparenter und vergleichbarer werden. Zukünftig soll der Versicherungskunde im Mittelpunkt stehen – und nicht die Abschlussprämie des Vermittlers, so die Intention der Richtlinie.
Provisionszahlungen sollen keinen negativen Einfluss mehr auf die Beratung bei Versicherungsvermittlung haben. Das breite Spektrum an möglichen negativen Einflüssen muss die Europäische Kommission in Zukunft allerdings erst noch definieren. Die IDD-Richtlinie soll aller Voraussicht nach ab Ende 2017 in der EU wirksam werden.
Verbraucherschützer hatten im Vorfeld ein generelles Provisionsverbot für die Vermittlung von Lebensversicherungen gefordert. Dieses enthält IDD allerdings nicht. Ebenso wenig sollen Vermittlerprovisionen in Zukunft automatisch offengelegt werden. Dagegen verpflichtet die Richtlinie in Zukunft jeden Vermittler darzulegen, von wem und in welcher Form er bezahlt wird. Auch sollen zukünftig alle Kosten und Gebühren, die mit einem Versicherungsprodukt zusammenhängen, dem Kunden gegenüber transparent gemacht werden.
Die Richtlinie IDD schraubt auch die Anforderungen an die Ausbildung von Versicherungsvermittlern hoch. Daneben wird auch das sogenannte „Cross-Selling“ in geregelte Bahnen gelenkt: Beim Kauf beispielsweise eines Autos darf nicht automatisch eine Kfz-Versicherung mit verkauft werden.
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