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Aktualisiert am 28.01.2020 - 11:34 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 5 Minuten

IGVM: „Versicherungsberatung durch Verbraucherzentralen ist teurer Luxus“

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DAS INVESTMENT.com: Die Verbraucherzentralen fordern eine klare Trennung zwischen Beratung und Vermittlung. Wie stehen Sie dazu? Simon: Die Trennung ist für die Versicherungsberatung und die Versicherungsvermittlung ist bereits seit dem 22. Mai 2007 – der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht - in Paragraf 34 e und d der Gewerbeordnung gesetzlich geregelt. Verbraucher brauchen faktisch keine Versicherungsberatung durch Verbraucherzentralen mehr, soweit dies Abschluss- und Leistungsfragen betrifft. Denn solche Beratungen sind für Verbraucher mehrfach mit Kosten belastet. Versicherungsmakler hingegen erbringen Leistungen ohne gesonderte Kostenberechnung auch nach Vertragsschluss. Denn diese sind nicht nur zur Beratung verpflichtet, sondern schulden ihren Mandanten auch zugleich Rat mit einer Begründung, die auf einer ausgewogenen und am tatsächlichen Bedarf des Kunden ausgerichteten Marktanalyse basiert. Leider ist dies offenbar weder Verbrauchern noch Politikern im Detail bewusst. DAS INVESTMENT.com: Von welchen Kosten sprechen Sie? Simon: Die telefonische Beratung kostet beispielsweise bei der VZ-BW 1,75 Euro pro Minute. Diese Gebühr summiert sich also pro Stunde auf 105 Euro. Die Verbraucherzentrale hat in ihrem Jahresbericht 2008 ausgewiesen, dass sie die Gesamtkosten von rund 4,5 Millionen Euro zu etwa 25 Prozent aus eigenen Mitteln bestritt. Gut 75 Prozent flossen ihr aus Mitteln der öffentlichen Hand zu, also von Bund, Ländern, Kommunen. Wenn man dies addiert, zahlt der Verbraucher für eine Beraterstunde immerhin stolze 420 Euro, denn er bringt ja auch mit seinen Einkünften die Steuern auf, die dann wieder zum Teil an die Verbraucherzentralen fließen. Im Vergleich zu einem gewerblichen Vermittler darf zudem nicht vergessen werden, dass in den 420 Euro kein Gewinn enthalten ist - Unternehmen müssen dagegen Gewinne erzielen, wenn ihre Tätigkeit vom Finanzamt nach 5 Jahren nicht als Liebhaberei angesehen werden soll. Damit ist aber hinsichtlich der zu zahlenden Kosten noch immer nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. DAS INVESTMENT.com: Geben Sie uns ein Beispiel. Simon: Nehmen wir an, der Ratsuchende erhält vom Verbraucherberater einen Vorschlag über eine Privathaftpflichtversicherung. Dann sparen Verbraucher in der Regel nicht etwa dadurch Prämien, dass sie Verträge direkt beim Versicherer abschließen. Provisionen und Courtagen sind bei Serviceversicherern in der Regel in die Prämien einkalkuliert. Versicherer reichen diese bei Abschluss über Vertreter oder Versicherungsmakler an diese weiter. Daher kann man den im Finanzhai-Video ausgegeben Slogan „Finanzberatung gegen Provision funktioniert nicht“ auch umkehren und sagen: „Versicherungsberatung durch Verbraucherzentralen ist teurer Luxus, der nicht sein muss“. Nicht berücksichtigt wurde dabei, dass Makler häufig Zugriff auf Spezial- oder Sonderdeckungskonzepte haben, die in der Software von Vergleichsrechnern gar nicht integriert sind – aber dennoch bessere Leistungen bei gleichen oder gar niedrigeren Prämien bieten.
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