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Illiquide Anlagen: „Beim Reporting gibt es keine technischen Standards“

in FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten
Ricky Leonhardt, OVC GmbH
Ricky Leonhardt, OVC GmbH
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DAS INVESTMENT.com: Können Sie den Trend bestätigen, dass das Kunden-Reporting immer weiter outgesourct wird?

Ricky Leonhardt
: Ja, die fortschreitende Regulierung seitens der Bafin stellt immer höhere Anforderungen an die Vermögensverwalter. Sie wollen sich lieber auf ihr Kerngeschäft konzentrieren. Daher werden Aufgaben wie das Reporting ebenso wie die Buchhaltung und das Controlling zunehmend von externen Dienstleistern übernommen. Hochvermögende Kunden mit einem Vermögen ab 200 Millionen Euro aufwärts unterhalten in der Regel eigene Family Offices. Diese präferieren eine Inhouse-Lösung mit einem maßgeschneiderten Reporting in Eigenregie.

DAS INVESTMENT.com
: Inwieweit unterliegt das Reporting Vorschriften?

Leonhardt
: Insbesondere sind hier die regulatorischen Anforderungen der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid zu nennen,  die seit Anfang 2007 in Kraft ist und den Anlegerschutz verbessern soll. Beispielsweise besteht hier seitens des Vermögensverwalters die Verpflichtung,  eine angemessene Benchmark festzulegen, die sich selbstverständlich auch im Reporting niederschlägt. Ansonsten liegt es alleine im Ermessen des Vermögensverwalters und seiner Kunden, in welchen Abständen er eine Vermögensaufstellung erstellt und in welcher Weise er den Kunden über seine Anlageergebnisse informiert. Mittlerweile hat sich insbesondere bei sehr vermögenden Kunden mit Assets von mehr als 25 Millionen Euro ein monatliches Reporting durchgesetzt.

DAS INVESTMENT.com: Eine anspruchsvolle Aufgabe. Wie laufen die zugehörigen Prozesse ab?

Leonhardt
:  Aus Gründen der Effizienz sollten sämtliche Informationen aus dem Wertpapierbereich über Schnittstellen in das Softwaresystem gelangen. Das kann schwierig sein, weil es keine Standardschnittstelle in der Branche gibt. Sind unterschiedliche Depotbanken beteiligt, kann es vorkommen, dass alle über unterschiedliche Systeme verfügen. Das ist jedoch technisch lösbar, schließlich werden Wertpapiere praktisch börsensekündlich bewertet. Schwieriger ist dies bei illiquiden Assets.

DAS INVESTMENT.com
: Also beispielsweise bei geschlossenen Fonds, Private-Equity-Beteiligungen und Kapitalanlage-Immobilien.

Leonhardt
: Richtig, dazu zählen auch Sammlungen wie Wein, Automobile, Schmuck, Gemälde oder wertvolle Uhren. Die Kunden möchten diese Werte auch in ihren Vermögensreport aufgenommen haben, was sehr komplex und zeitaufwändig werden kann.

DAS INVESTMENT.com
: Warum ist das so schwierig?

Leonhardt
: Bei Immobilien brauchen Sie beispielsweise sehr viele Informationen über die Mieterstruktur, die Mieteinnahmen und die laufenden Instandhaltungsaufwendungen. Auch der Substanzverlust des Gebäudes muss erfasst werden. Daher wird bei sehr immobilienlastigen Vermögen – wir sprechen hier nicht vom Einfamilienhaus oder der selbstgenutzten Villa, sondern von gewerblich genutzten Immobilien größeren Umfangs – gerne eine Hausverwaltung eingeschaltet. Diese erstellt Abrechnungen, die dann manuell im System erfasst werden. Auf dieser Basis wird dann eine Performance- und Renditemessung vorgenommen.
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