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Aktualisiert am 28.01.2020 - 17:50 Uhrin FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten

Ilse Aigner bekräftigt: Regulierung der Fondsvermittlung kommt noch 2010

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Ausnahmeregelungen wie bei den Versicherungsvermittlern – die Vermittler der Ausschließlichkeitsorganisationen der Versicherer brauchen den Sachkundenachweis nicht – zeigt sich Aigner abgeneigt: „Jeder Vermittler muss seine Qualifikation nachweisen“, so Aigner, die sich dafür ein modulares System vorstellen kann.

Freiwillige Selbstverpflichtung der Banken gefordert

Ein weiterer Punkt: Das vom BMELV bereits im Juli vorgestellte Produktinformationsblatt (PIB) solle Standard werden, so Aigner. Der Kunde soll auf einer Seite alle Chancen und Risiken des Finanzproduktes erkennen und einschätzen können. Der Bund Deutscher Banken BdB, der Deutsche Derivate Verband hätten ihr bereits zugesagt, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Branche in Bezug auf das PIB zuzustimmen.

Auf die Frage von DAS INVESTMENT.com, inwieweit diese Regelung mit dem in Brüssel bereits kurz vor dem Abschluss stehenden Projekt Key Investor Document (KID), das in Sachen Produktinformation für Verbraucher ganz ähnliche Ziele verfolgt, abgestimmt sei, antwortete Aigner sinngemäß: Man habe Brüssel im Blick, es wäre aber nicht zweckdienlich auf neue Regelungen von dort zu warten, man müsse bereits jetzt tätig werden.

Zudem will Aigner die Haftung verschärfen. Insbesondere die Verjährungsfristen für fehlerhafte Prospekte und für unterbliebene oder falsche Pflichtmitteilungen sollen auf zehn Jahre verlängert werden.

Ein Berufsbild für Honorarberater soll ebenfalls eingeführt werden, bekräftigte Aigner. Näheres zu einer Legaldefinition Honorarberatung oder gar ein Vorschlag für einen Paragraf 34f GewO für Honorarberater, wie von Teilen der Branche erwartet, legte das Ministerium allerdings noch nicht vor.

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