Ilse Aigner kritisiert Beratungsprotokolle von Banken
Ilse Aigner
Es könne nicht sein, dass gerade in den Beratungsgesprächen gesetzliche Vorgaben teilweise bewusst umgangen würden, erklärte Aigner gegenüber dem „Hamburger Abendblatt". Mangelhafte oder fehlerhafte Protokolle seien „garantiert der falsche Weg, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen“.
Zudem verwendeten die Banken oft vorgefertigte Textbausteine, statt auf die persönliche Situation des Kunden einzugehen, erklärte die Ministerin und forderte die Finanzaufsicht Bafin auf, die Kreditinstitute wieder stärker zu kontrollieren. Außerdem sollte die Behörde Vorgaben machen, die die Qualität der Beratungsprotokolle verbesserten.
Beipackzettel-Pflicht nur für aktiven Vertrieb von Finanzprodukten
Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes soll noch im Sommer verabschiedet werden. Dann sollen Berater unter anderem verpflichtet werden, ihren Kunden ein standardisiertes Produktinformationsblatt – den sogenannte Beipackzettel – zur Verfügung zu stellen. Wie das Magazin „Spiegel" am Samstag vorab berichtete, sieht ein Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf jedoch vor, die Beipackzettel-Pflicht auf den aktiven Vertrieb von Produkten im Zusammenhang mit einer Anlageberatung zu beschränken. Für alle anderen Anlageformen, über die sich der Verbraucher allein, zum Beispiel im Internet, informieren könne, soll es demnach keine solchen Informationsblätter geben.
Zudem verwendeten die Banken oft vorgefertigte Textbausteine, statt auf die persönliche Situation des Kunden einzugehen, erklärte die Ministerin und forderte die Finanzaufsicht Bafin auf, die Kreditinstitute wieder stärker zu kontrollieren. Außerdem sollte die Behörde Vorgaben machen, die die Qualität der Beratungsprotokolle verbesserten.
Beipackzettel-Pflicht nur für aktiven Vertrieb von Finanzprodukten
Der Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes soll noch im Sommer verabschiedet werden. Dann sollen Berater unter anderem verpflichtet werden, ihren Kunden ein standardisiertes Produktinformationsblatt – den sogenannte Beipackzettel – zur Verfügung zu stellen. Wie das Magazin „Spiegel" am Samstag vorab berichtete, sieht ein Änderungsvorschlag zu dem Gesetzentwurf jedoch vor, die Beipackzettel-Pflicht auf den aktiven Vertrieb von Produkten im Zusammenhang mit einer Anlageberatung zu beschränken. Für alle anderen Anlageformen, über die sich der Verbraucher allein, zum Beispiel im Internet, informieren könne, soll es demnach keine solchen Informationsblätter geben.