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„Im Innendienst beträgt die Weiterbildungszeit 58 Stunden“ Vorstand der Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ über die IDD

Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Weiterbildungsinitiative "gut beraten"
Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Weiterbildungsinitiative "gut beraten"

Zunächst möchte ich betonen, dass das finale Papier noch nicht vorliegt. Nach unseren Informationen aus dem Verfahren sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedsstaaten eine Weiterbildungsverpflichtung einführen sollen, die mindestens 15 Stunden pro Jahr entspricht. 

Pflichtprüfung hat sich dankenswerter Weise nicht durchgesetzt

Die Trägerverbände der freiwilligen Initiative „gut beraten“ begrüßen die Einführung eines europaweiten Mindeststandards für die Weiterbildung der Vermittler. Ein regelmäßiges Durchlaufen einer Pflichtprüfung – wie es zeitweise auch im Gespräch war – hat sich dankenswerter Weise nicht durchgesetzt. Nun können die Mitgliedsstaaten Weiterbildungsanforderungen einführen, die zu den Bildungssystemen und Bildungsniveaus der jeweiligen Länder passen.

Die Trägerverbände haben sich von Anfang an dafür stark gemacht, dass wir vom Berufsbild eines professionell aufgestellten Vermittlers ausgehen, der seine Weiterbildung passend zu seinem Portfolio und seiner beruflichen Entwicklung wählt. Wir haben einen inhaltlichen Rahmen abgesteckt, der für alle Arten von Vermittlern genügend Spielraum lässt und dennoch den Anforderungen des Verbraucherschutzes Rechnung trägt, die Fach- und Beratungskompetenz im Interesse des Kunden zu stärken. Auch waren sich die Trägerverbände schnell über den zeitlichen Anspruch einig, den die jährliche Weiterbildung haben sollte, und das sind mindestens 40 Weiterbildungseinheiten von 45 Minuten bzw. 30 Zeitstunden.

Es geht nicht darum, eine Vorschrift auf Minimalniveau gerade so zu erfüllen

Über 106.000 Versicherungsvermittler haben seit Einführung der Weiterbildungsdatenbank im April 2014 bis zum Stand 30.06.2015 ein Weiterbildungskonto eingerichtet, und sie beteiligen sich mit insgesamt über fünf Millionen Weiterbildungspunkten. Daran erkennt man, dass der von „gut beraten“ formulierte Anspruch in weiten Teilen der Vermittlerschaft bereits gelebt wird. Vermittler, die sich an „gut beraten“ beteiligten und die Anforderungen erfüllen, sind nun zum einen auf der sicheren Seite, zum anderen profilieren sie sich mit einem angemessen hohen Weiterbildungsstandard im eigenen Interesse und im Interesse ihrer Kunden.