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in Nachhaltigkeit, ESG & SRILesedauer: 4 Minuten

Bitcoins und Nachhaltigkeit Bei sozialen Standards macht die Kryptowährung Boden gut

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Demgegenüber vermag der Bitcoin und das Zahlungsverkehrs-System Blockchain, in das er eingebettet ist, in Bezug auf die Einhaltung sozialer Mindeststandards Boden gutzumachen. Die Verfolgung globaler Lieferketten ist eindeutig dokumentiert, so dass mittels Bitcoin bezahlte Produkte auf ihre Vereinbarkeit mit Mindestlöhnen, Arbeitsschutzgesetzen und dem Verbot von Kinderarbeit hin verifizierbar sind.

Auch die tatsächliche Mittelverwendung aus der Emission von „Green Bonds“ könnte verlässlich nachverfolgt werden. Andererseits verlaufen Blockchain-basierte Bitcoin-Transaktionen vergleichsweise träge (sieben Transaktionen pro Sekunde vergleichen sich mit mehr als 44.000 Zahlungsverkehrsvorgängen via MasterCard im gleichen Zeitraum).

Erfreulicherweise lassen sich Bitcoin-Zahlungen ausgesprochen kosteneffizient durchführen, so dass länderüberschreitende Transaktionen unter Einschaltung traditioneller Payment-Agents wie zum Beispiel Western Union mit ihren bis zu 7,5 Prozent Gebühren gerade für kleinere Summen überflüssig werden. Überweisungen seitens Expatriats setzen dann finanzielle Ressourcen frei, die in die weitere Aufbauarbeit in ihren Heimatländern mit der dortigen oft dünnen Bankenlandschaft fließen.

So verwundert es nicht, dass weite Bevölkerungskreise aus Volkswirtschaften mit angeschlagenen Lokalwährungen und instabiler politischer Infrastruktur, in großem Umfang Bestandshalter in Bitcoin sind (Nigeria: 32 Prozent, Vietnam: 21 Prozent, Südafrika: 17 Prozent; Quelle: www.statista.com). Die Kehrseite einer solchen Möglichkeit, Finanzdienstleistungen zu demokratisieren liegt in der missbräuchlichen Verwendung im Zusammenhang mit Geldwäsche und Korruption.

Nicht zuletzt vergisst die Blockchain keine Bitcoin-Zahlung, was in Widerspruch zur „EU General Data Protection Regulation“ (GDPR) und dem damit verbundenen „Recht auf ein Vergessen“ stehen könnte.

Kryptowährungen als Baustein

Unabhängig von ESG-Überlegungen spielt eine Allokation von Kryptowährungen wie dem Bitcoin in unseren Mandaten derzeit keine Rolle. Als treuhänderischer Vermögensverwalter institutioneller Prägung favorisieren wir Qualitätswerte der Realwirtschaft („tangible assets“).

Die mittel- bis langfristigen Perspektiven eines werthaltigen Unternehmens überwiegen die kurzfristigen Opportunitäten einer Wette. Auf hochvolatile Spekulationsobjekte ohne Sachwertbezug verzichten wir daher, zudem da Kryptowährungen unter Gesichtspunkten von Umweltaspekten und Governance-Anforderungen in Teilen kritisch zu sehen sind.

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