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Imageschaden: Wie die Regierung die Riester-Rente retten möchte

Der Schock sitzt tief. Die Nachricht, dass der Staat sich Zulagen von Riester-Sparern im Wert von einer halben Milliarde Euro zurückgeholt hat, verbreitet sich Mitte April wie ein Lauffeuer. Und sie zeigt Wirkung. Im ersten Quartal 2011 konnten Versicherungen, Fondshäuser & Co. nur 193.000 neue Riester-Renten verkaufen – das ist der niedrigste Wert seit sechs Jahren.

„Die Bevölkerung hat in den vergangenen Jahren ein hohes Vertrauen in die Riester-Rente entwickelt. Diese Diskussionen schaden ihr jetzt“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP.

Was ist schiefgegangen? Die betroffenen 1,5 Millionen Riester-Kunden haben zu Unrecht Zulagen bekommen – meist, weil sie nicht genug Eigenbeitrag gezahlt haben. Die Riester-Rente ist über Zulagen gefördert. Es gibt die Grundzulage von 154 Euro plus Kinderzulage von 185 beziehungsweise 300 Euro (ab 2008) je Sprössling.

Um sie in voller Höhe zu bekommen, müssen Sparer erstens  rentenversichert sein und zweitens 4 Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen. Der Mindestbeitrag liegt hier bei 60, der Höchstbeitrag bei 2.100 Euro (inklusive Zulagen).

Sparer zahlen zu wenig ein

An diesen 4 Prozent sind viele Sparer gescheitert. Weil sich der Satz immer auf das Vorjahresniveau bezieht, müssen Riesteraner ihre Prämie zeitverzögert anpassen. Wer also seinen Job verliert, kann meist nicht in dem betreffenden Jahr schon seinen Beitrag runterschrauben, er muss aufs nächste Jahr warten, oder seine Voll-Zulage ist verloren. Ähnliches gilt beim umgekehrten Fall, der Gehaltserhöhung.

Im Jahr nach dem Plus muss der Eigenbeitrag aufgestockt werden, sonst hält der Staat später die Hand auf. Eine Gruppe, die es bei der Zulagenrückforderung auch erwischt hat, ist die der mittelbaren Zulagenberechtigten. Hierzu zählen vor allem Hausfrauen, die kein eigenes Einkommen haben, aber über ihren Mann zulagenberechtigt sind. Sie zahlen also keinen eigenen Beitrag, bekommen aber Zulagen.

Dieser Status ändert sich, sobald es Nachwuchs gibt. Denn in der Elternzeit sind Mütter oder Väter drei Jahre lang rentenversichert. Das verlangt wiederum das Zahlen der Prämie von mindestens 60 Euro im Jahr. Das haben viele Sparer versäumt – und ihre Berater haben sie anscheinend auch nicht darauf hingewiesen.

Für Johannes Sczepan, Chef des Beratungsunternehmens Plansecur, verdeutlicht das: „Wer einen Riester-Vertrag vermittelt, muss ihn dauerhaft begleiten. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass immer mal wieder etwas korrigiert werden muss. Der regelmäßige Kontakt zum Kunden führt aber in der Regel dazu, Änderungen im Vorfeld offenzulegen.“

Ab 2012 muss jeder zahlen

Um den Imageschaden zu begrenzen, will die Bundesregierung das Zulagenverfahren vereinfachen. „Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können“, so Finanzminister Wolfgang Schäuble zum entsprechenden Gesetzentwurf. Alle Betroffenen sollen automatisch informiert werden. CDU-Parteikollegin und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen schiebt ein Versprechen nach.

Das Verfahren werde unbürokratisch ablaufen, sagt sie: „Betroffene Riester- Anleger müssen nur die Beiträge auf ihren Vertrag einzahlen und sagen, für welche Jahre diese bestimmt sind.“ Zudem müssen ab 2012 alle Riester-Sparer jährlich mindestens 60 Euro in ihren Vertrag einzahlen. So soll ein ähnlicher Gau verhindert werden. Und das ist auch gut so, da es bei Zulagenrückforderungen nicht nur um Imageschäden geht.

Denn bei Riester-Fondssparplänen und fondsgebundenen Riester-Versicherungen ohne Garantien geht die Abbuchung mitunter ins Geld. Ein Beispiel: Die Zulagenstelle bucht die Zulage bei einem Dax-Stand von 6.000 Punkten vom Depot ab. Der Kunde zahlt seinen Beitrag nach und bekommt die Zulage zurück.

Der Anbieter wandelt sie in neue Anteile um. Da der Dax in der Zwischenzeit aber auf 8.000 Punkte gestiegen ist, bekommt der Sparer jetzt weniger Anteile als vorher. Und dass die Zulagenstelle das ausgleicht, ist unwahrscheinlich.

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