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Imageschädlich und politisch aufwendig Rechtsexperte glaubt nicht an Mifid II-Verschiebung

Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen
Christian Waigel, Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen

Da die EU-Kommission bei der Mifid II-Umsetzung ihrem Zeitplan stark hinterherhinkt, überlegt die Behörde, die Reform um ein Jahr auf den Januar 2018 zu verschieben. Das gab der Kommissionsvertreter Martin Merlin bekannt. Doch Christian Waigel, Rechtsanwalt bei der Kanzlei GSK Stockmann + Kollegen und Experte in Sachen Finanzmarktregulierung, glaubt nicht daran. Das erklärte er im Gespräch mit Fundresearch.de.

Eine Verschiebung der Umsetzung um ein Jahr wäre nämlich rechtlich nicht so ohne weiteres möglich. Denn im Artikel 93 Absatz 1 von Mifid II ist der Starttermin 3. Januar 2017 festgelegt. Für eine Verschiebung müssten daher laut Waigel die EU-Kommission, das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten die Richtlinie und das Startdatum ändern.

Das wäre nicht nur politisch aufwendig, sondern auch mit einem Reputationsverlust für die Behörden verbunden, sagt Waigel. „Deswegen bin ich skeptisch, ob die drei europäischen Organe soweit gehen.“  Faktische Verschiebung wahrscheinlicher

Waigel rechnet stattdessen eher mit einer „faktischen“ Verschiebung. Er geht davon aus, dass die Richtlinie zwar wie geplant im Januar 2017 in Kraft tritt. Allerdings dürften die Behörden die Einhaltung der Regeln im ersten Jahr noch nicht so streng prüfen und erst ab 2018 die volle Übereinstimmung mit den Mifid II-Regeln verlangen. So ähnlich sei man auch bei Mifid I vorgegangen, sagt der Rechtsexperte.

Denn da Brüssel alle Details wohl nicht mehr zum Januar 2016 verbindlich bekannt geben wird, wird für Berater und Finanzinstitute die Zeit bis zur Umsetzung der Richtlinie knapp. Ursprünglich hat der Gesetzgeber der Branche laut Waigel ein ganzes Jahr zur Umstellung auf die neuen umfangreichen Regulierungsanforderungen versprochen. 

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