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IMD 2, Mifid II, PRIPs: Keine Gnadenfrist

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Vor rund einem Jahr beschloss das EU-Parlament die Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Nachdem sie sich auf einen Gesetzestext einigen konnten, schickten die EU-Parlamentarier diesen zur endgültigen Abstimmung an den Ministerrat der EU-Staaten. Nun dürfte diese Abstimmung in einigen Wochen durch sein.

Tritt die Finanzmarktrichtlinie in Kraft, werden Berater sämtliche Provisionen, die sie vom Produktanbieter bekommen, gegenüber dem Kunden offenlegen müssen. Wer sich selbst als unabhängig bezeichnet, wird zudem gar keine Provisionen mehr von den Gesellschaften annehmen dürfen. Diese Regelungen dürften laut Experten auch für den Versicherungsvertrieb gelten. Eine schlechte Nachricht für Versicherungsmakler, die erst ab dem Inkrafttreten der Versicherungs-Richtlinie IMD 2 mit Provisionsoffenlegung beziehungsweise Provisionsverbot rechneten.

Eine Pflicht zur Provisionsoffenlegung sieht auch der aktuelle Entwurf der sogenannten Verordnung zu Packaged Retail Investment Products (PRIPs) vor. Diese wurde bereits am 20. November vom EU-Parlament verabschiedet und muss noch mit der EU-Kommission und dem EU-Ministerrat abgestimmt werden. Laut Beobachtern sollen Anleger zu jedem Finanzprodukt  neben einer zwei DIN A4-Seiten umfassenden Produktinformation ein weiteres Beiblatt bekommen, in dem unter anderem auch Provisionen ausgewiesen sind. Nach Angaben des Fondsverbands BVI hat sich das EU-Parlament dafür ausgesprochen, auch alle kapitalbildenden Lebensversicherungen in die PRIPs-Regelung einzubeziehen.

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