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Immobilie, Altersvorsorge & Co. 10 Tipps zur Vermeidung von Elternunterhalt

Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB) und Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament: „Die eigene Altersvorsorge und auch die Einkommens- und Vermögenssituation der eigenen Kinder darf man auf keinen Fall vernachlässigen
Margit Winkler, Geschäftsführerin des Instituts GenerationenBeratung (IGB) und Expertin in allen Fragen rund um Vollmachten, Verfügungen, Pflege und Testament: „Die eigene Altersvorsorge und auch die Einkommens- und Vermögenssituation der eigenen Kinder darf man auf keinen Fall vernachlässigen
Immer mehr Personen sind von diesem Thema betroffen. Häufig reicht die gesetzliche Pflegeleistung plus Rente nicht aus oder nur für ein paar Jahre. Dann sind die Kinder an der Reihe. Doch diese müssen leistungsfähig sein. Laut dem jüngsten Urteil ist es so, dass sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt zur Betreuung des Kindes bei unverheirateten Paaren angerechnet wird.

1. Gemeinschaftliche Konten bringen Gefahren:

Viele Eheleute führen ausschließlich gemeinsame Konten. Dabei ist häufig nicht klar, dass bei einer Vermögensauskunft gegenüber dem Sozialamt wegen Elternunterhalt jedem von beiden die Hälfte tatsächlich gehört. Das Schonvermögen ist gering. Einen Teil des Vermögens auf andere wie Partner oder Kinder zu überschreiben, kommt einer Schenkung gleich und kann 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Daher ist es ratsam, genau zu überlegen auf wessen Namen welche Gelder angelegt werden.

2. Kreditraten sind abziehbar

Der Lebensstil des Unterhaltspflichtigen bleibt erhalten. Wer also (vor der Unterhaltspflicht) teure Konsumgüter wie Pkw, Haushaltsgegenstände oder Reisen über Kredite finanziert hat, kann diese Kreditraten bei der Unterhaltsberechnung abziehen. Eine Überziehung beim Girokonto spielt aber keine Rolle. Falls das Konto dauerhaft überzogen ist, macht eine Finanzierung also mehr Sinn.

3. Eigene Altersvorsorge ist wichtig

Machen Sie sich ausgiebig Gedanken über die eigene Altersvorsorge: Vorsorgerückstellungen in Höhe von 5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens sind akzeptabel. Diese schmälern das verfügbare Einkommen. Doch sie müssen tatsächlich gezahlt werden. – Das gilt übrigens auch für Ihren Ehepartner.

4. Halten Sie den Anlagegrund für Ihr Vermögen fest

Diese Investition von 5 Prozent in Altersvorsorge gilt nicht nur für die Zukunft sondern auch schon für die vergangenen Berufsjahre. Die Berechnung sieht es so vor, dass das heutige Einkommen und Ihre Berufsjahre zugrunde liegen und geht dabei von einer Verzinsung von 4 Prozent aus. Die Art Ihrer Anlage spielt keine Rolle, doch bis zu dieser genannten Höhe gilt es als Schonvermögen.

5. Das Eigenheim: Vorsorge und Lebensqualität in einem

Die selbst genutzte Immobilie ist das bestgeschützte Vermögen. Vielleicht stehen ja Investitionen an: Renovierung, Kachelofen, Solaranlage, …? Auch regelmäßige und nachweisliche Instandhaltungsrücklagen zählen.

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